Kirchen sprechen sich gegen anonyme Bestattungen aus
Diskussion über Namenstafeln bei Bestattungen des Ordnungsamts — und darüber, wer die zusätzlichen Kosten übernehmen soll.
Wuppertal. Stirbt in Wuppertal ein Mensch mittellos, ohne Hinterbliebene oder Vorsorge für seinen Todesfall getroffen zu haben, so kann das Ordnungsamt seine Bestattung veranlassen. Der Verstorbene findet seine letzte Ruhestätte dann möglicherweise in einem anonymen Urnengrab auf dem kommunalen Friedhof an der Ronsdorfer Lohsiepenstraße.
Etwa 320 dieser sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen werden laut Stadt pro Jahr vorgenommen, Tendenz steigend.
Gegen diese anonyme Art der Beerdigung sprechen sich der Wuppertaler Stadtdechant Bruno Kurth und andere Kirchenvertreter aus: „Wir verfolgen das Ziel, dass die Stadt Wuppertal die Verstorbenen namentlich bestattet“, sagt Kurth: „Das entspricht unserer gewachsenen Kultur und einem würdigen Umgang mit den Verstorbenen.“
Doch so deutlich dieser Wunsch, so kompliziert die Sachlage, wie Stadtsprecherin Martina Eckermann erläutert. „Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, die preiswerteste Bestattungsart zu wählen, die auf dem jeweiligen Friedhof als Standard vorgesehen ist.“
Der Leistungsumfang sei durch geltende Rechtsprechung dabei klar definiert und begrenzt: So gehörten auch Blumenschmuck oder die Nutzung der Trauerhalle nicht zum Standard der preiswertesten Bestattung: „Wenn man eine Steinplatte mit Namenszug wählte, dann wären pro Sterbefall etwa 120 Euro extra zu veranschlagen.“
Zusätzliche Kosten von mehr als 30 000 Euro jährlich würden sich dadurch ergeben — Geld, das die Stadt nicht ohne weiteres aufwenden dürfe.
Welcher Weg wie beschritten werden könnte, und wer für mögliche Mehrkosten aufkommt, darüber wird in Kirche, Politik und Verwaltung diskutiert.
„Wir prüfen derzeit — auch im Hinblick auf die Kosten — welche Möglichkeiten es gibt, die Standardbestattung auf dem kommunalen Friedhof in Ronsdorf dahingehend ’anzuheben’, dass entweder Namenstafeln oder eine zentrale Stele mit den Namen Verstorbener dazugehört“, so Eckermann. Zuvor sei jedoch genau zu klären, ob die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten „in die reguläre Gebührenkalkulation des Friedhofs eingerechnet werden dürfen“.
Einstweilen stehe es den jeweiligen Kirchengemeinden bei Bestattungen von konfessionell gebundenen Verstorbenen frei, die zusätzlichen Kosten für Grabplatte und Namenszug selbst zu übernehmen, so Eckermann. Etwa die Hälfte aller Ordnungsamtsbestattungen finde ohnehin bereits auf konfessionellen Friedhöfen statt. „Auch das ist das Ergebnis guter Gespräche mit den Kirchen.“
Einige von ihnen engagieren sich in Absprache mit der Stadt bereits für namentliche Bestattungen, wie Stadtdechant Bruno Kurth erläutert: „Wenn ein Katholik aus unserem Gemeindegebiet vom Ordnungsamt beerdigt wird, dann bekommen wir eine Meldung und gehen hin.“
Natürlich sei die Diskussion auch eine um Kosten. „Doch im Vordergrund steht die Frage, wie wir mit unseren Verstorbenen umgehen.“