Klage der Linken gegen Verwaltungsspitze abgewiesen
Wuppertal. Weil ihnen Wuppertals Oberbürgermeister Peter Jung untersagt hat, eine Gesprächsrunde im Rathaus durchzuführen, hat die Ratsfraktion der Linken geklagt.
Heute hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf diese Feststellungsklage abgewiesen.
Wuppertals Oberbürgermeister Peter Jung hatte im Januar 2008 die Ausstellung "Vom Polizeigriff zum Übergriff" im Haus der Jugend nach nur einem Tag schließen lassen. Es sei nicht hinnehmbar, dass in einem städtischen Jugendhauseine Ausstellung zu sehen ist, die die Arbeit der Polizei diffamiereund Beamte verunglimpfe, sagte Jung damals. Kurz darauf wollte die Fraktion in einem Sitzungsraum des Rathauses über das Verbot des Oberbürgermeisters diskutieren. Jung machte von seinem Hausrecht Gebrauch und lehnte ab, die Fraktion reichte Klage ein.
Die Linken argumentierten vor Gericht, sie seien als Fraktion befugt, sich kritisch mit einer solchen Anordung (gemeint ist die Absetzung der Ausstellung) der Gemeindespitze auseinanderzusetzen. Das Verwaltungsgericht führte heute aus, dass der Fraktion zwar für ihre Arbeit Räume zur Verfügung gestellt werden müssten. Die Diskussion über das Verbot gelte aber nicht als Fraktionsarbeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. vezi