Die Frau hatte gestanden, für den Tod ihres 21 Monate alten Pflegekindes verantwortlich zu sein. Das Gericht erhob schwere Vorwürfe gegen die beteiligten Jugendämter: Die 51-Jährige sei als Pflegemutter völlig ungeeignet gewesen. Sie habe massive impulsive und empathielose Charakterzüge. Dennoch habe sie Pflegekinder zugewiesen bekommen.
„Sie hätte nie ein Kind bekommen dürfen“, sagte auch ihr Verteidiger in seinem Plädoyer. Die beteiligten Institutionen und Jugendämter hätten sich gegenseitig nicht informiert und Informationen über die Pflegemutter voreinander zurückgehalten.