Velbert/Wuppertal Reue nach Überfall mit Fleischklopfer

Velbert/Wuppertal. · Ein Velberter muss in Haft und in den Entzug.

 Ein Velberter war vor dem Landgericht angeklagt.

Ein Velberter war vor dem Landgericht angeklagt.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Nach einem maskierten Tankstellenraub mit einem Fleischklopfer und einem Küchenmesser als Tatwerkzeugen muss ein 41 Jahre alter Velberter für drei Jahre und neun Monate in Haft. Er wird in eine Alkohol-Entzugsklinik eingewiesen. So lautet das Urteil des Landgerichts Wuppertal von Dienstag. Der vorsitzende Richter verdeutlichte in der Begründung: „Diese Tatwerkzeuge hätten zu erheblichen Verletzungen führen können.“ Der nicht vorbestrafte Mann hat Urteil und Strafe bereits rechtskräftig werden lassen.

Täter trug während des Angriffs
eine Totenkopf-Gruselmaske

Damit steht fest, dass er sich am 12. Mai 2020 wissentlich mit Alkohol und Medikamenten zur Schuldunfähigkeit brachte. In diesem Zustand beraubte er gegen 22.30 Uhr eine Tankstelle in der Velberter Innenstadt und schlug eine der zwei anwesenden Kassiererinnen mit dem Fleischklopfer. Während der Tat trug er eine silberfarbene Totenkopf-Gruselmaske, die er im Vorjahr mit seiner Freundin zu Halloween gekauft hatte. Der 41-Jährige entkam kurzzeitig mit 165 Euro aus der Kasse. Dazu nahm er eine Flasche Wodka aus dem Verkaufsraum mit. Beides brauchte er eigentlich nicht: Nachweislich hatte er für seinen Bedarf ausreichend Geld und Spirituosen zu Hause.

Die Polizei ergriff den Mann Minuten nach der Tat. Ein Kunde aus der Tankstelle hatte Sichtkontakt gehalten und die Polizisten zum Angreifer geleitet. Die geschlagene Frau erlitt körperlich leichte Verletzungen, leidet aber bis heute psychisch unter der Tat. Im Prozess sagte sie aus. „Es ist alles wieder aufgeflammt, als ich den Brief vom Gericht bekommen habe.“

Der Verurteilte ist seit Jahren alkoholkrank. Seine Lebenspartnerin berichtete, er sei einmal mit vier Promille Blutalkohol auf einer Intensivstation versorgt worden. Bei dem Tankstellenraub waren es 2,5 Promille. Laut eigener Angaben hat er seit einem Unfall 2018 nicht mehr gearbeitet. Er habe früher bereits mehrfach sogenannte Filmrisse erlitten, nachdem er Alkohol neben betäubenden Medikamenten eingenommen habe. Dies habe er auch am Tatabend getan. Die Strafe erging für vorsätzliches Betrinken, das zu Straftaten bei Schuldunfähigkeit geführt hat - der sogenannte Vollrausch.

Geständnis und Reue wirkten zu Gunsten des 41-Jährigen. Erschwerend hingegen wertete das Gericht die andauernden Folgen für die verletzte Verkäuferin. Der Verurteilte bleibt in Haft, bis ein Platz in einer Klinik für ihn frei ist.