Verbrauchertipp Mehr Zuschuss beim Zahnersatz
Wuppertal · Ab Oktober zahlen Krankenkassen 60 Prozent.
Ob Krone, Brücke oder Prothese: Zahnersatz kann teuer werden. Je nach Material, Art und Umfang der Versorgung fallen bei Behandlungen schnell vierstellige Kosten an. Anders als bei vielen anderen ärztlichen Leistungen müssen Patienten bei Zahnsanierungen einen hohen Eigenanteil leisten. Ab 1. Oktober bekommen gesetzlich Krankenversicherte für Zahnersatz jedoch mehr Geld von der Krankenkasse. „Der sogenannte Festzuschuss wird von 50 auf 60 Prozent erhöht. Es kann sich also lohnen, mit einer Behandlung bis dahin zu warten“, so Michelle Schüler-Holdstein von der Verbraucherzentrale in Wuppertal.
Höherer Kassenzuschuss: Ab 1. Oktober 2020 wird der Kassenzuschuss angehoben. Das heißt: Patienten erhalten mehr Geld für die Kosten bei der Regelversorgung von ihrer Krankenkasse. Als Regelversorgung wird die von allen gesetzlichen Kassen vereinbarte Basisversorgung bezeichnet, die alle nötigen Leistungen abdeckt – und zwar von der Einzelzahnlücke bis zur Vollprothese. Zusätzliche Extras wie Keramik bei Kronen oder Brücken oder ein Goldinlay müssen weiterhin aus eigener Tasche bezahlt werden.
Bonus obendrauf: Wer mit seinem Bonusheft nachweist, dass er jedes Jahr zur Kontrolle beim Zahnarzt war, erhält ab Oktober zudem einen höheren Bonus. Dann steigt der Kassenzuschuss von 60 auf 70 Prozent bei einem über fünf Jahre geführten Bonusheft und von 65 auf 75 Prozent bei einem über zehn Jahre geführten Bonusheft.
Rechenbeispiel: Eine Brücke für einen fehlenden Zahn im Seitenzahnbereich schlägt bei der Basisversorgung aus Nicht-Edelmetall mit rund 750 Euro zu Buche. Der Zuschuss für diesen Zahnersatz steigt ab Oktober von 375 auf 450 Euro, mit Bonusheft auf bis zu 562 Euro (Beträge gerundet). Geringverdiener erhalten auf Antrag die Regelversorgung ganz ohne Zuzahlung. Bei einer Keramikbrücke oder einem Implantat erhöht sich der Eigenanteil deutlich, denn der Zuschuss bleibt gleich, aber die Gesamtkosten können auf circa 1500 oder 3500 Euro steigen. Patienten sollten sich vor der Behandlung ausführlich über die Leistungen der Regelversorgung erkundigen. Zahnärzte sind gesetzlich verpflichtet, Patienten über alle Alternativen aufzuklären. Dazu gehört auch die kostengünstige Regelversorgung.