Solingen/Wuppertal. Kunden der Bergischen VHS droht Erhöhung der Gebühren

Solingen/Wuppertal. · Bund will 2021 die Befreiung von der Umsatzsteuer für viele Bildungsangebote kippen. Die Volkshochschule sucht Hilfe in der Politik.

Am Sitz der Bergischen Volkshochschule am Birkenweiher in Solingen berechnet das Team von Leiterin Anna Lenker die Auswirkung einer Umsatzbesteuerung.

Foto: Christian Beier, Tim Oelbermann

Für das Bundesfinanzministerium ist es nur ein Federstrich in den Paragrafen 21a und 22a des Umsatzsteuergesetzes, die Befreiung von Weiterbildungsangeboten vor dem Hintergrund von EU-Vorgaben ab 2021 abzuschaffen. Für die Bergische VHS in Solingen und Wuppertal kommt das einer gefühlten Katastrophe gleich. Auf alle nicht beruflich ausgerichteten Kurse müssen dann ab dem 1. Januar 2021 19 Prozent Umsatzsteuer berechnet werden. Wer die zahlt, ist völlig unklar. VHS-Chefin Anna Lenker befürchtet angesichts leerer Stadtkassen, dass es die Kursteilnehmer treffe.

Was ist die Ausgangslage?

Aus dem Bundesfinanzministerium in Berlin heißt es dazu: Das Bundeskabinett habe am 31. Juli 2019 einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur „weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ beschlossen. Das sehe aufgrund von EU-Vorgaben unter anderem „eine Klarstellung in Bezug auf die Umsatzsteuerbefreiung von Erziehungs- und Bildungsleistungen der Volkshochschulen und vergleichbarer Anbieter“ vor. Wirken soll das ab dem 1. Januar 2021, erklärt ein Sprecher des Ministeriums.

Wie wirkt sich die Änderung der Umsatzsteuerregelung aus?

Solingens zuständige Dezernentin Dagmar Becker (Grüne) hat dazu eine klare Meinung: „Die Änderung greift sehr tief in den Betrieb der VHS ein. Denn Angebote der Familienbildung, für bestimmte Zielgruppen wie Jugendliche und Senioren würden nicht ausgenommen. Auch Kursangebote der präventiven Gesundheitsbildung, der politischen Bildung und viele andere trifft es.“ Becker ist zugleich Vorsteherin des Zweckverbands, in dem die VHS der beiden Städte organisiert ist.

Wie viele Kurse der Bergischen VHS sind künftig betroffen?

VHS-Leiterin Anna Lenker kann das noch nicht exakt beziffern. Sie verweist darauf, dass die Trennlinie sehr unscharf sei. Das lässt sich auch aus den Äußerungen des Bundesministeriums schließen, die allerdings diese Umsetzung ins Spiel bringen: Die neue Rechtslage werde insbesondere sicherstellen, „dass auch die von Volkshochschulen angebotenen Bildungsmaßnahmen, die dem weniger formalisierten Aus- und Fortbildungsbereich sowie der beruflichen Umschulung zugerechnet werden, bei entsprechender Ausrichtung des Angebots unverändert unter die Steuerbefreiung fallen“. Der Sprecher verweist darauf, dass darunter auch Kurse fallen würden, die nicht unmittelbar, sondern auch künftig als Weiterbildung für den Beruf zu verstehen seien.

Was sagen andere Betroffene?

Kritik kommt aus den Reihen des Deutschen Städtetags, dem Zusammenschluss der Kommunen auf Bundesebene. Der Beigeordnete Klaus Hebborn erklärt: „Wir sehen in dem Abbau der Mehrwertsteuerbefreiung für Kurse der allgemeinen Weiterbildung ein völlig falsches Signal im Hinblick auf das gewünschte Ziel von mehr Weiterbildungsbereitschaft und Teilhabe.“ Mit einer zweiten Einschätzung teilt er die Sorgen von Dagmar Becker und Anna Lenker: „Im Übrigen dürfte eine rechtssichere Abgrenzung zu Kursen mit beruflicher Verwertbarkeit in der Praxis äußerst schwierig sein.“

Wie ist der weitere Weg?

Dem Entwurf muss im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens der Bundesrat zustimmen. Der sieht aber Bedarf zur Verbesserung, damit auch weiterhin „unabhängig von der unmittelbaren beruflichen Verwertbarkeit eines Bildungsangebots der Zugang zum lebenslangen Lernen – und damit Teilhabe-Chancen am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben – ohne neue steuerliche Belastungen und diskriminierungsfrei möglich bleibt“. Ins gleiche Horn stößt Ulrich Aengenvoort. Er ist der Verbandsdirektor des Deutschen Volkshochschulverbands. In einem Schreiben an die Volkshochschulen erklärt er: „In den Gesprächen mit Politik und Administration haben wir den Eindruck gewonnen, dass die von uns kritisierten Wirkungen des Gesetzesentwurfes politisch nicht bezweckt sind.“ Zugleich warnt er aber vor zu viel Optimismus. Denn ob die Volkshochschule aus der EU-Harmonisierung des Umsatzsteuerrechts ausgenommen werden können, bleibe unklar: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die technische Umsetzung allerdings noch offen.“

Was kann in Wuppertal und Solingen getan werden?

In Wuppertal wird sich auf Anregung der Zweckverbandsversammlung der bergischen VHS die Politik voraussichtlich im November damit beschäftigen. In Solingen werde die Problematik im Verwaltungsvorstand Thema sein und damit auch schnellstens in der Politik, berichtet Dagmar Becker. Sie setzt auf den Finanzausschuss des Bundestages am 14. Oktober. Dort werde der VHS-Verband eine Stellungnahme abgeben.