Gericht Prozess um Messer-Attacke im Sozialdienst hat begonnen

Verteidiger will gegen die dauerhafte Unterbringung vorgehen.

 Die Frage der Schuldfähigkeit wird eine wichtige Rolle spielen.

Die Frage der Schuldfähigkeit wird eine wichtige Rolle spielen.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Mit vielen Verzögerungen begann am Dienstag der Prozess gegen die 48-Jährige, die am 4. Februar im Bezirkssozialdienst an der Uellendahler Straße ihren Ex-Mann und eine Sozialarbeiterin mit einem Messer angegriffen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Sie soll mit einem ganzen Waffenarsenal – vier Messer, mehrere Pfeffersprühgeräte, eine Schreckschuss-Pistole sowie acht Chinaböller – zum Bezirkssozialdienst gekommen zu sein. Dort war ein Gespräch mit ihrem ehemaligen Mann und einer Sozialarbeiterin geplant.

Im Besprechungsraum soll die 48 Jahre alte Frau ein Messer hervorgeholt und die Sozialarbeiterin in den Bauch gestochen haben. Dann soll sie ihren Ex-Mann angegriffen und ihn am Oberkörper getroffen haben. Zwei weitere Mitarbeiter konnten sie schließlich aufhalten, die Opfer brachten sich in Sicherheit.

Als die Polizei kam, soll sie mit einem weiteren Messer fuchtelnd auf die Beamten zugegangen sein mit den Worten „erschießt mich doch!“ Mit Pfefferspray hätten die Beamten sie überwältigen können. Die beiden Schwerverletzten mussten notoperiert werden. Hintergrund soll ein langjähriger Streit ums Sorgerecht für das Kind des Ex-Paares sein.

Noch vor Start der Verhandlung am Dienstag beantragte Wahlverteidiger Ulrich Dost-Roxin, das aktuelle Verfahren einzustellen. Die 48-Jährige habe nicht genug Informationen, um sich verteidigen zu können.

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft bei der Anklage wegen Wahnvorstellungen zunächst von verminderter Schuldfähigkeit ausging. Gleichzeitig beantragte sie wegen möglicher kompletter Schuldunfähigkeit eine dauerhafte Unterbringung der Beschuldigten. Das Gutachten dazu wurde erst nach Anklageerhebung fertig. Deshalb, kritisierte der Anwalt, fehlten konkrete Angaben dazu, warum die dauerhafte Unterbringung nötig sei.

Damit sei die Eröffnung des Prozesses unwirksam. Er müsse beendet werden. Zudem forderte er, die aktuelle Unterbringung seiner Mandantin in einer psychiatrischen Klinik zu beenden. Das Gericht wies das zurück und begann die Verhandlung.

Nach Verlesung der Vorwürfe hätte sich die 48-Jährige äußern können. Sie saß während er Verhandlung sehr aufrecht auf ihrem Platz, zeigte wenig Reaktionen, blickte nur immer wieder Richtung Zuschauerraum, wo Angehörige saßen. Sie werde von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, so ihr Verteidiger. Er beantragte erneut einen Prozessabbruch oder Vertagung. Er habe erst am Vortag nötige Akten erhalten. Dem schloss sich der Pflichtverteidiger an.

In der Unterbrechung zur Prüfung dieses Antrags wurden die Sicherheitsvorkehrungen erhöht: Zuschauer mussten danach durch eine Sicherheitsschleuse gehen, ihre Taschen wurden durchsucht. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass bei der Kontrolle am Gerichtseingang bei einer Person aus dem Kreis der Angehörigen der 48-Jährigen ein Taschenmesser gefunden worden sei.

Nach langer Beratung erklärte das Gericht, der Prozess werde nicht abgebrochen, sondern kommenden Montag fortgesetzt.