Land kontra Bund – und kein Geld für den Spielplatz

Der Nordstädter Bürgerverein will 25 000 Euro als Anschubfinanzierung für die Sanierung des Spielplatzes Nordpark ausgeben. Doch das darf er nicht.

Wuppertal. Es war alles so schön geplant: Mit vereinten Kräften wollte sich der Nordstädter Bürgerverein Barmen (NBV) für das Gemeinwohl engagieren und Geld für die Erneuerung des Kinderspielplatzes im Nordpark beisteuern. "Die Anlage ist wirklich sanierungsbedürftig", sagt Dieter Mahler, Vorsitzender des NBV.

Und da die Stadt wegen ihrer Finanzlage unter Kommunalaufsicht steht und kein Geld für solche Vorhaben ausgeben darf, kündigte der Verein an, 25000 Euro zur Verfügung zu stellen. Geplant war, eine neue Regelung des Landes zu nutzen und quasi den städtischen Eigenanteil zu übernehmen, der für die Förderung im Rahmen des Programms "Soziale Stadt Oberbarmen/Wichlinghausen" nötig ist: "Das Landeshaushaltsgesetz sieht vor, dass der Eigenanteil von Städten wie Wuppertal auf zehn Prozent gesenkt werden kann, wenn diese Summe durch private Dritte aufgebracht werden kann", erläutert Stadtdirektor Johannes Slawig.

Der Nordstädter Bürgerverein zahlt also anstelle der Stadt den Eigenanteil, schon können Fördergelder fließen, und alles wird gut.

Doch so einfach ist es nicht: Das Problem sei, so Slawig, "dass diese Regelung des Landes eine Regelung des Bundes außer Kraft setzt".

Und die besagt, dass die Stadt den Eigenanteil in jedem Fall selbst aufbringen müsse. Und zwar für die gesamte Laufzeit und den gesamten Geltungsbereich. "Somit liegen Projekte auf Eis, die an sich finanzierbar wären", sagt Johannes Slawig.

Johannes Slawig, Stadtdirektor

Nicht nur die Spielplatzsanierung, sondern auch andere Projekte in den Stadtteilen, beispielsweise das Quartiersmanagement, die Energieberatung, die Zwischennutzungs-Agentur und der zweite Bauabschnitt der Schule Hügelstraße seien damit ungeklärt. "Und so findet Stadterneuerung nicht mehr da statt, wo sie besonders wichtig ist." Es bedürfe einer politischen Lösung, fordert Slawig. "Das Land NRW müsste beim Bund erreichen, dass der Bund diese haushaltsrechtliche Vorschrift ändert", so Slawig.

Unverständnis äußert Sozialdezernent Stefan Kühn: "Was nützt eine Regelung, bei der von vornherein klar ist, dass sie überhaupt nicht umgesetzt werden kann? Das ist doch nicht zu verstehen."

Beim Nordstädter Bürgerverein ist man frustriert: "Für Oberbarmen und Wichlinghausen ist das besonders bitter, denn diese Quartiere haben eine Förderung dringend nötig."