Lehrverbot für lesbische Lehrerin
Michaela Fischer hat eine Frau geheiratet — und darf jetzt keine katholische Religion mehr unterrichten.
Wuppertal. Eine Lehrerin unterrichtet katholische Religion an einer Grundschule. Sie vermittelt den christlichen Glauben aus tiefer Überzeugung, bringt den Mädchen und Jungen die Grundwerte einer Gesellschaft bei. Drei Jahre übt sie ihren Beruf mit Leidenschaft aus. Dann wird ihr die Lehrerlaubnis für dieses Fach entzogen, weil sie gegen einen Grundsatz der katholischen Kirche verstoßen hat: Michaela Fischer hat den Bund fürs Leben geschlossen — mit einer Frau.
Homosexualität und katholische Religionslehre, das passt offenbar nicht zusammen. Schriftlich verlangt das Erzbistum Köln von Michaela Fischer, die „Missio Canonica“, die offizielle Lehrerlaubnis, zurückzugeben, nachdem sie ihre Lebenspartnerschaft angezeigt hat. „Kurz nach unserer Verpartnerung wurde ich aufgefordert, einen Nachweis über die kirchliche Trauung einzureichen. Ich habe stattdessen die Urkunde vom Standesamt geschickt“, berichtet Michaela Fischer.
Auf ein persönliches Gespräch mit Vertretern des Erzbistums, das ihr angeboten wurde, habe sie verzichtet, um sich nicht noch Vorwürfe anhören zu müssen: „Ich kenne die Ansichten der katholischen Kirche zur Homosexualität.“ Ob sie die Lehrerlaubnis auch verloren hätte, wenn sie einen Mann geheiratet hätte, aber nicht in der Kirche? „Ich vermute ja, denn mir wird ja nicht offen vorgeworfen, dass ich homosexuell bin.“ Vielmehr sei ihr mitgeteilt worden, dass die Vorgaben für Religionslehrkräfte in ihrem Fall nicht mehr vorlägen, so die 35-Jährige.
Gleichzeitig habe ihr das Erzbistum dafür gedankt, dass sie mit ihrem Glaubenszeugnis die religiöse Bildung von Schülern im Glauben gefördert habe. Für Michaela Fischer ist das ein Widerspruch. „Ich bin in einer sehr religiösen Familie aufgewachsen und habe immer gern Religion unterrichtet. Ich habe niemals etwas von mir gegeben, was der katholischen Kirche geschadet hätte. Ich war sprachlos, als ich den Brief bekommen habe. Die Verpartnerung ist doch eine rein formelle Sache, von der in der Schule niemand etwas mitbekommen hat.“
Allerdings verstößt ihre nicht anerkannte Partnerschaft gegen die Anforderungen an katholische Lehrkräfte. Fischer: „Wer die Missio beantragt, muss unterschreiben, dass er entweder in einem Singlehaushalt lebt oder verheiratet ist.“ Auf der Homepage des Erzbistums Kölns ist zur Missio Canonica unter anderem zu lesen: „Ein eheähnliches Zusammenleben ohne kirchliche Trauung ist mit der Lehre der Kirche nicht vereinbar.“ Konsequent verfolgt wird das Singleleben nach ihren Erfahrungen jedoch nicht. „Ich kenne viele katholische Religionslehrer, die mit jemandem unverheiratet zusammen leben.“ Problematisch wird es, wie in ihrem Fall, offenbar erst dann, wenn solch ein Verstoß aktenkundig wird.
Arbeitslos wird Michaela Fischer jetzt nicht. Die Angestellte der Bezirksregierung Düsseldorf unterrichtet noch Musik und Deutsch. Sarah Meisenberg, Pressereferentin des Erzbistums, sagt, man könne die Betroffenheit von Frau Fischer gut verstehen. Als sie Religionslehrerin wurde, habe sie aber den Rahmenbedingungen der Katholischen Kirche zugestimmt. „Dem entsprechend haben nun auch wir gehandelt.“