Corona in Wuppertal Diese Lockerungen sind für den Sport möglich
Wuppertal · In Wuppertal liegt der Inzidenzwert noch über 100 und es gilt die Bundesnotbremse. Die Sportvereine erhielten jetzt einen Leitfaden über Lockerungen, wenn der Wert stabil unter 100 sinkt und zwischen 50 und 100 liegt. Ein Überblick.
In den meisten Wuppertaler Sportvereinen ruht der Livesportbetrieb angesichts der umfangreichen Beschränkungen durch die Bundesnotbremse noch. Die gilt, so lange der Inzidenzwert über 100 liegt. Das ist in der Stadt weiterhin der Fall, auch wenn sich der Wert in den vergangenen Tagen dieser Grenze angenähert, am Dienstag bei 111 gelegen hat. Die Hoffnung besteht, dass die 100 in Kürze unterschritten werden, wie das etwa im benachbarten Ennnepe-Ruhr-Kreis bereits seit einer Woche der Fall ist. Danach gilt die Coronaschutzverordnung NRW. Der Stadtsportverband hat jetzt in einem Schreiben an die Vereine darüber informiert, was für den Sportbetrieb aktuell gilt und was bei einer stabilen Inzidenz zwischen 50 und 100
Laut Bundesnotbremse ist aktuell erlaubt:
- die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden.
- der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler, Training der der Bundes- und Landeskader-Athleten (ohne Zuschauer, mit Hygienekonzept).
- für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (also einschließlich 13 Jahre) ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Duschen und Umkleiden auf den Sportanlagen bleiben geschlossen.
Da der Inzidenzwert in Wuppertal unter 165 liegt, sind nunmehr auch die Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinder-Schwimmkurse für Gruppen von höchstens fünf Kindern erlaubt.
Wenn der Inzidenzwert stabil unter 100 sinkt, gelten die Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW. Der Krisenstab der Stadt Wuppertal werde nach Rücksprache mit dem Land diesen Zeitpunkt bekannt geben. Folgende Regelungen gelten dann: bei einem Inzidenzwert über 50 und unter 100:
Auf Sportfreianlagen ist erlaubt: Kontaktfreier und Kontakt-Sport mit 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre plus bis zu zwei Aufsichtspersonen. Kontaktfreier Sport und Ausbildung mit bis zu 20 Personen ohne Altersbegrenzung, Rehasport gemäß Paragraf 64 (1) Nr.3 SGB IX, Profisport. Bis zu 20 Prozent Zuschauer, je nach Kapazität der Anlage, höchstens aber 500 Zuschauern, die alle einen aktuellen, negativen Coronatest benötigen und zurückverfolgt werden können. Duschen und Umkleiden bleiben weiter geschlossen. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre gilt die genannte Regelung auch für Sport im öffentlichen Raum, etwa in Parks.
In Hallen ist neben Profisport dann auch wieder Rehasport erlaubt. Auch für den Profisport gilt weiter ein Zuschauerverbot. In Hallenbädern ist neben Profi- und Kadersport auch wieder Rehasport erlaubt, dazu Anfängerschwimmausbildung und Kinderschwimmen mit bis zu fünf Kindern.
Freibäder dürfen rein für die Sportausübung wieder geöffnet werden. Die Besucherzahl wird aber begrenzt, und alle müssen einen negativen Test vorweisen. Anfängerschwimmausbildung ist in Gruppen bis 20 Kindern möglich. Die Liegewiese muss geschlossen bleiben.