Volleyball: Auch der zweite Däne bleibt den Titans treu
Nach Trainer Jens Larsen verlängert Peter Lyck seinen Vertrag in Wuppertal.
Wuppertal. Als erster Spieler hat Peter Lyck beim Volleyball-Bundesligisten Wuppertal Titans seinen Vertrag verlängert. Der 24-jährige Däne, seit 2005 in Wuppertal, wird für ein weiteres Jahr für die Titans auf Punktejagd gehen.
Schnell und unkompliziert seien die Vertragsverhandlungen mit Lyck verlaufen, betont Manager Thorsten Westhoff. "Das zeigt, wie wohl er sich im Team fühlt. Für uns ist das Bleiben von Peter sehr wichtig, denn seine sportlichen und auch mentalen Leistungen waren herausragend", sagt der Manager.
Auch der Fachpresse sind Lycks sportliche Qualitäten in den vergangenen Wochen nicht entgangen, ist der Däne doch zum "Spieler des Monats" im Volleyball-Magazin gekürt worden.
Der Diagonalangreifer hat sportlich seit Jahresbeginn einen großen Schritt nach vorne gemacht. Er avancierte zum besten Punktesammler in seiner Mannschaft und hat sich mit Sicherheit auch für andere Vereine interessant gemacht.
"Aber ich bin sehr zufrieden damit, dass wir uns so schnell geeinigt haben. Klare Verhältnisse. Klare Zukunft. Klare gemeinsame Ziele. Die beste Ausgangslage für das Team und auch für mich", freut sich der dänische Nationalspieler über die Vertragsverlängerung.
Der Student fühlt sich in Wuppertal sehr wohl und kann sich deshalb auch vorstellen, seine außersportliche Zukunft hier zu verbringen. Seine Freundin Pamela Weil ist übrigens die Fitnesstrainerin der Titans.
Trainer Jens Larsen, der zuvor bereits für eine Saison seinen Kontrakt verlängert hatte, sagt: "Ich freue mich, dass Peter wieder mit dabei ist. Und das nicht nur, weil ich sonst der einzige Däne im Team wäre, sondern vor allem, weil Peter ein toller Spieler ist."
Somit setzen die Titans schon klare Signale für die kommende Saison. Sie wollen nicht mehr um den Klassenerhalt zittern wie in ihrer ersten Spielzeit. Mit Peter Lyck bleibt den Wuppertalern ein qualitativ hochwertiger Spieler erhalten, der dem gestiegenen Anspruch gerecht werden kann.