Messerstiche am AZ: Staatsanwalt fordert zehn Jahre
25-Jähriger hatte 54-Jährigen lebensgefährlich verletzt. Das Urteil soll am 3. Februar fallen.
Wuppertal. Zehn Jahre Haft forderte der Staatsanwalt für den 25-Jährigen, der im letzten April vor dem Autonomen Zentrum an der Gathe einen 54-Jährigen niedergestochen und lebensgefährlich verletzt hat.
Seit Oktober verhandelt das Landgericht über die Vorfälle am Abend des 11. April. Freitag gab es die ersten Plädoyers. Das Urteil soll am 3. Februar fallen.
Angeklagt sind drei Männer von 25 bis 43 Jahre alt, die sich über die Hogesa-Szene (Hooligans gegen Salafisten) kennen. Sie hatten an dem Abend das Zentrum der linken Szene in Wuppertal besucht. Als sie hinausgeworfen wurden, gab es noch eine Diskussion an der Tür. Die weitete sich zu einer Rangelei ausweitete. Dabei kam es zu den Messerstichen.
Die hat der jüngste Angeklagte auch zugegeben. Aber er will aus Notwehr auf den 54-Jährigen eingestochen haben. Dieser habe ihn mit einer Bierflasche angegriffen, sie seien zusammen gefallen, dabei sei der 54-Jährige bäuchlings auf ihm gelandet. Da habe er - unten liegend - sein Messer hervorgeholt und auf ihn eingestochen.
Diese Darstellung hält der Staatsanwalt für unglaubwürdig. Ein Gutachter habe festgestellt, dass die Stiche senkrecht in den Rücken des 54-Jährigen eindrangen. Das sei nur mit Verrenkung möglich und passe nicht zu einer Notwehr-Situation-.