Dies teilte am Donnerstag sein Rechtsanwalt auf Nachfrage der WZ mit.
Wie berichtet, soll der 58-jährige Michael Sch. eine Praktikantin an das Gesäß und an den Rücken gefasst haben. Der Vorwurf im Strafbefehl lautet dementsprechend auf sexuellen Missbrauch von Kindern. Diese Vorwürfe werden von dem Beschuldigten zurückgewiesen. Damit erlangt der Strafbefehl - das Strafmaß hätte sieben Monate Haft auf Bewährung betragen sollen - keine Rechtskraft, es wird zu einer Hauptverhandlung kommen. rom