Urteil Mordprozess: 59-jähriger Wuppertaler muss in die Psychiatrie
Wuppertal · Nach tödlichen Messerstichen auf seinen Nachbarn ist ein Wuppertaler vor dem Landgericht zu einem Aufenthalt in der Psychiatrie verurteilt worden. Der Mann war nach Ansicht der Richter schuldunfähig.
Anfang Mai hat ein 59-Jähriger seinen 82-jährigen Nachbarn mit einem rund 17 Zentimeter langen Küchenmesser angegriffen, 15 Mal auf seinen Oberkörper und Hals eingestochen. Wenige Stunden später erlag er seinen Verletzungen. Beim Auftakt der Verhandlung am Landgericht hatte der Mann die Tat gestanden. Jetzt hat das Gericht entschieden: Er wird in einer Psychiatrie untergebracht. Zum Zeitpunkt des Totschlags sei er nicht schuldfähig gewesen. Damit folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine psychische Erkrankung des Mannes als Begründung nannte. Von ihm gehe weiterhin die Gefahr erheblicher Straftaten aus, die Allgemeinheit sei gefährdet. Sie hatte ihn allerdings wegen Mordes angeklagt.
Der Mann nahm ein Messer aus seiner eigenen Wohnung mit
„Ich bin zu ihm, ich war wie ein wildes Tier“, berichtete der 59-Jährige in seinem Geständnis. Er könne sich aber nicht an Details erinnern: „Ich war nicht Herr meiner Sinne.“ Seine Frau sagte als Zeugin aus und erzählte von dem Abend. Er habe schön begonnen: Sie hätten gemeinsam gekocht, ein befreundetes Paar eingeladen und gefeiert. Doch später, als die Gäste gegangen waren, kippte die Stimmung. Thema war der 82-jährige Nachbar, der ihr Avancen gemacht und ihren Mann immer wieder beleidigt habe. Der 59-Jährige sei schließlich wieder aus dem Bett aufgestanden. Sie habe sich in den Weg gestellt, er habe sie weggeschubst und gesagt: „Ich mache dem ein Ende!“
Er habe alle Telefone eingesteckt, „Du rufst mir keinen an“, sich ein Messer aus der Küche geholt und die Tür des Nachbarn eingetreten. Die Frau wollte andere Anwohner zu Hilfe holen, doch als sie wiederkam, sei alles zu spät gewesen.
Der Angreifer ließ nach 15 Stichen auf den 82-Jährigen von ihm ab. Dieser konnte noch über seinen Hausnotruf Hilfe rufen, starb aber später im Krankenhaus. Der 59-Jährige ging zurück in sein Wohnzimmer, wo die Polizei ihn festnahm. Noch in der Nacht kam er in ein psychiatrisches Krankenhaus.
Vor Gericht ging es um seine Schuldfähigkeit, dazu gab es ein psychiatrisches Gutachten, und um die Frage, ob die Tat Mord oder Totschlag war. Die Staatsanwaltschaft ging zum Zeitpunkt der Anklage davon aus, dass der Nachbar in seinem Bett schlief, als er angegriffen wurde. Dann hätte der 59-Jährige die Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt, was als „Heimtücke“ gilt, ein Mordmerkmal. Er selbst schilderte, dass der Senior wach im Bett vor dem Fernseher saß.
Erst „einen Tag, nachdem ich in der Klinik war, habe ich bemerkt, dass ich etwas Falsches getan habe“, erzählte der Mann während der Gerichtsverhandlung. Er betonte immer wieder, dass er krank sei. Mit den Medikamenten, die sein Arzt ihm verschrieben habe, sei er zuletzt nicht zufrieden gewesen. Der Arzt habe die Wirkstoffdosis reduziert, sei auf seine Bitte um Erhöhung nicht eingegangen. „Die Tabletten haben meine Ordnung zerstört. Da habe ich die Kontrolle verloren.“
Am Abend der Tat habe er die Tabletten nicht genommen. Erklären könne er das nicht, vielleicht, weil er beim Abendessen Alkohol getrunken hatte. Das mache er selten, sagte seine Frau, weil sich seine Stimmung dadurch verschlechtere. Sie habe an dem Abend mit Freunden gedacht: „Es ist so nette Stimmung, da kann nichts passieren.“ Das Geschehen mache dem 59-Jährigen zu schaffen, sagte er: „Das macht mich sehr traurig. Es hätte nicht so weit kommen dürfen.“ pal/kati