Nach dem Tod eines Häftlings in der JVA Vohwinkel hat die Staatsanwaltschaft bislang keine Verfehlungen des Justizpersonals feststellen können. Der Mann, der eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Schwarzfahrens hätte absitzen sollen und in einer Zelle gestorben ist, stand unter besonderer Beobachtung.
Die Protokolle der JVA zeigen demnach, dass die Justizmitarbeiter sogar häufiger als im vorgeschriebenen 15-Minuten-Takt nach dem Häftling gesehen haben.