Eilantrag Verdi will verkaufsoffenen Sonntag in Elberfeld per Gericht verhindern

Wuppertal · Der verkaufsoffene Sonntag (5. Dezember) in Elberfeld sorgt weiter für Diskussionen. Nachdem die Bezirksvertretung die Geschäftsöffnungen zunächst abgelehnt hatte, genehmigte sie der Stadtrat. Gegen diese Entscheidung geht eine Gewerkschaft jetzt gerichtlich vor.

Für Passanten in der Barmer City hat der Einzelhandel am Sonntag (5. Dezember) geöffnet. Gegen den verkaufsoffenen Sonntag in der Elberfelder Innenstadt geht die Gewerkschaft Verdi dagegen jetzt gerichtlich vor.

Foto: ANNA SCHWARTZ

So teilte der Bezirksverband Düssel-Rhein-Wupper von Verdi am Freitagmorgen mit, dass man einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt hätte, um zu verhindern, „dass die Beschäftigten des Einzelhandels am Sonntag, den 5. Dezember 2021, in Wuppertal-Elberfeld arbeiten müssen“.

„In dieser schweren Zeit müssen die Beschäftigten des Einzelhandels auch mal einen Tag Ruhe haben – gerade in dem Weihnachtstrubel, den es trotz der Pandemie in unseren Innenstädten gibt“, erklärte die stellvertretende Gewerkschafts-Geschäftsführerin Silke Iffländer.

Gerade die Argumentation der Stadt, dass der verkaufsoffene Sonntag in der Innenstadt wegen des gleichzeitig stattfindenden Weihnachtsmarktes durchgeführt wird, ist Verdi ein Dorn im Auge. „Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist aber klar, dass durch die Geschäftsöffnung der Kommerz nicht im Vordergrund stehen darf. Genau das ist aber bei der Ladenöffnung in Wuppertal-Elberfeld der Fall. Zum Weihnachtsmarkt gehen deutlich weniger Menschen, als in die Geschäfte. Wir haben die Stadt frühzeitig darauf hingewiesen. Die Stadt hat diese Hinweise nicht beachtet und dafür die bereits am 16. November beschlossene Verordnung erst am Abend des 2. Dezember bekannt gemacht,“ ergänzte Iffländer, die für eine Pause bei den verkaufsoffenen Sonntagen plädierte.

Auf WZ-Anfrage bestätigte das Oberverwaltungsgericht den Eingang des Antrags am Freitagmorgen. Aktuell lese der zuständige Senat den Antrag. Ob die Richter schon am Freitag ein Ergebnis bekannt geben, ist noch unklar. „Spätestens am Samstag, 4. Dezember, wird es aber eine Entscheidung geben“, erklärte Gerichtssprecherin Gudrun Dahme.

(red)