Altkleider Neue Regelung zur Textilentsorgung: Das muss man in Wuppertal beachten

Die Getrenntsammlungspflicht soll die Kreislaufwirtschaft stärken.

Rund 750 000 Tonnen alte Klamotten werden in Deutschland jährlich gesammelt.

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Seit Beginn des Jahres gilt in der EU die sogenannte Getrenntsammlungspflicht für Textilen. Das bedeutet für Verbraucher, dass sie alte Kleidung und Textilien nicht mehr im Hausmüll oder Restmüll entsorgen dürfen. Diese Pflicht wurde eingeführt, um die Wiederverwendung von Textilien EU-weit auf eine rechtliche Basis zu stellen, was einen wichtigen Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien darstelle, so Andreas Spiegelhauer, Pressesprecher der Abfallwirtschaftsgesellschaft Wuppertal. Die neue Regelung mag manche möglicherweise zunächst verunsichern. Aber: „Dies gilt nicht für stark verschmutzte und verschlissene Altkleidung“, betont Lisa Barthel, Umweltberaterin bei der Verbraucherzentrale Wuppertal. „Diese soll weiterhin über den Restmüll entsorgt werden.“ Textilien, die etwa sehr verschlissen oder verdreckt sind, könnten nicht verwertet werden.

„Leider kommt immer wieder stark verunreinigte Kleidung oder sogar Müll in die Container“, so Ana Koifman vom DRK-Kreisverband Wuppertal. „Das war aber leider schon in der Vergangenheit der Fall.“ Das DRK Wuppertal ist in der Stadt an acht eigenen Sammelplätzen mit einem Altkleidercontainer vertreten. Darüber hinaus kann gut erhaltene gebrauchte Kleidung für Bedürftige auch in den DRK-Containern beim DRK in der Humboldtstraße 24 abgegeben werden, so Koifman weiter.

Die richtige Entsorgung von Kleidung sei wichtig, da diese Ressourcen enthalten, die wiederverwertet werden können. „Indem wir Kleidung richtig entsorgen, schützen wir die Umwelt und fördern Recycling“, so Lisa Barthel weiter. Die Verbraucherzentrale gehe aber nicht davon aus, dass mit der nun eingeführten Getrenntsammlungspflicht mehr verunreinigte Altkleider in den Containern entsorgt werden.

„In Wuppertal ist das jetzt EU-weit geregelte System der getrennten Sammlung von Textilien bereits seit vielen Jahren etabliert“, so Andreas Spiegelhauer weiter. Die AWG habe an einer Vielzahl von Standplätzen Altkleidercontainer für die fachgerechte Entsorgung aufgestellt, dieses Angebot würde von den Bürgern angenommen. Neben der Abfallvermeidung sei es erklärtes Ziel der AWG, die gesammelten Abfallarten einer sinnvollen Wiederverwendung oder Wiederverwertung zuzuführen, damit die Kreislaufwirtschaft zu stärken und die Umwelt zu entlasten. „Insofern stellt die neue gesetzliche Regelung die Bestätigung dessen dar, was die AWG schon seit vielen Jahren in Wuppertal anbietet. Somit ist mit der gesetzlichen Regelung für die AWG kein Mehraufwand verbunden“, so Spiegelhauer weiter. Die AWG gibt darüber hinaus den Bürgern auch einen „gewissen Ermessensspielraum“. „Wer beispielsweise einen durch Putzmittel komplett verunreinigten beziehungsweise verbrauchten Lappen oder ein entsprechendes Kleidungsstück über die graue Restmülltonne entsorgen will, kann das guten Gewissens tun“, so der AWG-Sprecher weiter. „Angesichts des bestehenden und etablierten Altkleidersammelsystems in Wuppertal sieht die AWG keine Notwendigkeit, den haushaltsnahen Restmüll auf Altkleider zu kontrollieren“. Laut AWG-Abfallbilanz wurden im Jahr 2023 rund 1100 Tonnen Altkleider in Wuppertal gesammelt. Zahlen aus 2024 liegen noch nicht vor. Insgesamt stehen auf Wuppertaler Stadtgebiet rund 230 AWG-Container für Altkleider bereit. Kleidung die noch gut erhalten ist, kann darüber hinaus auch an Second-Hand-Läden, Sozialkaufhäuser oder an karitative Einrichtungen abgegeben werden.