Neues Lärm-Gesetz: Schutz für Spiel- und Sportplätze?

In Wuppertal gab und gibt es immer wieder Beschwerden und Klagen. Am grundsätzlichen Problem dürfte das neue Gesetz kaum etwas ändern.

Wuppertal. Zwar muss das neue Gesetz erst noch beschlossen werden, doch das Signal ist klar: Klagen gegen den Lärm aus Kindergärten oder von Spielplätzen sollen deutlich erschwert werden. Immer wieder haben Beschwerden über Kinderspiel oder Krach von Bolzplätzen dazu geführt, dass Anlagen geschlossen wurden oder nur eingeschränkt bespielt werden dürfen (siehe Kasten).

„Das darf bei uns nicht passieren“, sagt Eva Rösener. Der CDU-Stadtteilpolitikerin und ihren Kollegen aus der Bezirksvertretung (BV) Uellendahl-Katernberg geht es zwar weniger um spielende Kinder als vielmehr um aktive Sportler — doch das Problem ist dasselbe: Lärm. Die Stadtteilpolitiker sorgen sich um die Zukunft des Sportplatzes Hardenberg am Fuß des geplanten Baugeländes an der Kohlstraße. Sie fürchten, dass künftige Nachbarn sich gegen die vielgenutzte Sportfläche wehren könnten.

Wie berichtet, sollen auf dem Gelände der ehemaligen Grundschule langfristig Einfamilien- und Doppelhäuser errichtet werden. Zwar gibt es noch keinen konkreten Kaufinteressenten, doch die BV möchte sichergestellt wissen, dass die Spielfläche weiter genutzt werden kann. „Wir wollen keinerlei Einschränkungen für unseren Sportplatz“, sagt Bezirksbürgermeister Hans-Joachim Lüppken (CDU).

Am besten wäre ein Bestandsschutz, findet die Bezirksvertretung. Doch der ist nicht ohne weiteres zu erwirken: „Bestandsschutz vor Anwohnerklagen gibt es nicht“, sagt Stadt-Sprecherin Martina Eckermann.

Sie erinnert sich noch gut an den Spielplatz mit Röhrenrutsche in der „eigens für kinderreiche Familien gebauten Siedlung am Hatzfeld“. Dort habe seinerzeit ein neuer Nachbar bei der Stadt um Einwilligung gebeten, die vorgeschriebenen Abstandsflächen zum benachbarten Spielplatz mit seinem Bau unterschreiten zu dürfen.

Die Stadt habe zugestimmt und sich im Gegenzug vorsorglich eine verbindliche Erklärung eingeholt, dass später keine Schritte gegen den Spielplatzbetrieb eingeleitet werden. Kaum sei das neue Haus fertig gewesen, habe es Beschwerden gegeben — und eine gerichtliche Entscheidung: „Die Rutsche wurde abmontiert.“ Dieser Fall würde angesichts der aktuellen Diskussion womöglich künftig anders entschieden: „Einen garantierten Schutz vor Klagen gibt es aber nicht.“

In manchen Fällen gehen beide Seiten leer aus. So vor Jahren an der Roonstraße im Briller Viertel. Dort klagte ein Nachbar für den Abbau einer Röhrenrutsche. Der Mann gewann und zog wenig später weg. Immerhin wurde die Rutsche nicht verschrottet, sondern auf dem Spielplatz im Zoo wieder aufgebaut.