Wirtschaft Automotiveland NRW fordert Zulieferer zur Selbsthilfe auf
Wuppertal · Unternehmen sollen Kredite bei der Bürgschaftsbank und über das Landesbürgschaftsprogramm beantragen.
Der Verein automotiveland NRW hat auf seiner Homepage die wichtigsten Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen für betroffene Unternehmen zusammengestellt. Vor allem auf die Zuliefer-Industrie kommt wegen unterbrochener Lieferketten, verzögerter Zahlungen und sinkenden Konsums extreme Zeiten zu. Nach VW und Daimler hat nun auch BMW die Produktion bis auf weiteres eingestellt. Die Sorge über die mögliche Verbreitung des Coronavirus innerhalb der Belegschaft kommt aktuell als die größte Bedrohung hinzu.
Die Folgen für die Bergische Wirtschaft sind nicht absehbar. Rund 250 Unternehmen im Bergischen Land hängen unmittelbar an der Wertschöpfungskette der Automobilindustrie. Etwa 30 Prozent der 800 Automotive-Zulieferer in NRW haben ihren Firmensitz in der Bergischen Region.
Liquiditätsengpässe belasten
die Unternehmen schwer
Die Auswirkungen der Coronakrise belasten die Liquidität einiger Unternehmen schon jetzt enorm. Die Landesregierung NRW hält zur Bewältigung dieser Krise Unterstützungsmöglichkeiten bereit, die bereits jetzt allen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen Euro, auch Großunternehmen) gesichert werden. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75 000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das kann nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung führen, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit. Fragen zu Krediten beantwortet die landeseigene Förderbank: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800.
Sollte wegen des Coronavirus ein Tätigkeitsverbot (Quarantäne) ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung beantragt werden. Zuständig in NRW sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland wird umfangreich über Tätigkeitsverbot und Entschädigung informiert. Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: LVR-Servicenummer: 0221 809-5444. ab