Wuppertal Parkstraße: BV ist für ein Gewerbegebiet
Ronsdorf. · Das Land ist grundsätzlich einverstanden. Voraussetzung ist, dass die Stadt die Kleine Höhe für die Forensik vorbereitet.
Die Bezirksvertretung (BV) Ronsdorf hat auf ihrer letzten Sitzung dafür gestimmt, dass die Liegenschaft Parkstraße/Erbschlö als Gewerbegebiet erschlossen wird. Mit einer Gegenstimme votierten die Bezirksvertreter am Dienstagabend dafür, das Gelände gewerblich erschließen zu erlassen. Zwei Ausschüsse werden sich jetzt noch mit dem Thema befassen, die endgültige Entscheidung soll der Stadtrat dann in seiner Sitzung am 25. Februar fällen.
Der Rat entscheidet am
25. Februar über den Standort
Die Verwaltung soll die Entwicklung des Gewerbegebietes in Absprache mit dem Land NRW einleiten, dem Eigentümer des Geländes. Das Areal für die Gewerbeansiedlungen liegt neben dem Gelände der Landesfinanzschule und war bis vor einigen Jahren als Standortverwaltung der Bundeswehr genutzt worden. Seit dem Jahr 2009 ist die Fläche als Ersatzstandort für die Bereitschaftspolizei vorgesehen gewesen. Weil der NRW-Innenminister im vergangenen Jahr allerdings beschlossen hatte, dass das Areal die nötigen Standort-Anforderungen nicht erfüllt, soll die Bereitschaftspolizei nun am bisherigen Standort an der Müngstener Straße verbleiben.
Das Grundstück an der Müngstener Straße steht damit nach jetzigem Stand weder für den Bau einer forensischen Klinik noch für die Erschließung einer Wohnbebauung zur Verfügung. Immerhin das Gelände an der Parkstraße könnte die Stadt nun aber für ihre Entwicklung nutzen. Vor dem Hintergrund des zu geringen Angebots an Gewerbeflächen in Wuppertal liege deshalb „eine gewerbliche Nutzung des Standorts nahe“, erklärte die Verwaltung in einer Erläuterung zu den Plänen. Dadurch solle investitionsbereiten Unternehmen ein adäquates Angebot an gewerblichen Bauflächen geboten und so zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Wuppertal beitragen werden.
Der Standort Parkstraße/Erbschlö befindet sich nahe dem Engineering-Park und dem Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße, wie es hieß. Als Bestandteil einer „Technologieachse-Süd“ biete er eine gute Lage auch für die Ansiedlung von Unternehmen aus dem Bereich der Zukunftstechnologien. Durch den geplanten Ausbau der L 419 würden die Standortbedingungen verbessert und die Anbindung an das Bundesfernstraßennetz gewährleistet.
Das Land stimmt erst zu,
wenn die Forensik gesichert ist
Wie groß das Gewerbegebiet werden könnte, ist noch unklar. Bislang ist lediglich ein „Suchgebiet“ für das Areal definiert. Das Land NRW hat seine grundsätzliche Zustimmung für eine gewerbliche Entwicklung an dem Standort signalisiert. Allerdings hat es dafür eine Vorbedingung gestellt. Die Pläne für den Bau der Forensik auf der „Kleinen Höhe“ müssen auf den Weg gebracht sein – das heißt: Die Flächennutzungsplanänderung und das Bebauungsplanverfahren für die Maßregelvollzugsklinik müssen abgeschlossen sein, bevor die Zustimmung des Landes erfolgt.