Prozess um ruinösen Tankstellenbetrieb

Betrugsvorwurf gegen Ehepaar war aber nicht zu belegen.

Mit einer Bewährungsstrafe von acht Monaten kam eine 39-Jährige vor dem Amtsgericht davon. Sie und ihr Mann (42) waren des gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt, weil sie 2013 in Langerfeld einen Monat eine freie Tankstelle betrieben, aber weder den gelieferten Treibstoff noch die angebotenen Zigaretten und Süßwaren bezahlt hatten.

Laut Anklage hatten sie Diesel und Superbenzin in Wert von rund 430 000 Euro bestellt und erhalten, aber nicht bezahlt. Für den Zusatzverkauf sollen sie Waren im Wert von 25 000 Euro mit einer Kundenkarte bezahlt haben, deren zugehöriges Konto nicht gedeckt war. Die Anklage ging davon aus, dass sie von vornherein vorhatten, die Lieferungen nicht zu bezahlen und den Erlös für sich zu behalten. Das Gericht konnte jedoch keinen Betrug feststellen, da die Angeklagte die Bestellungen vorgenommen hatte, als die Sparkasse ihren Kontokorrentkredit noch nicht gekündigt hatte.

Verurteilt wurde die Frau wegen Gläubigerbegünstigung. Sie hatte — als sie schon zahlungsunfähig war — insgesamt 109 000 Euro an fünf Zeugen gezahlt und diese damit gegenüber anderen Gläubigern bevorzugt. Ihre Strafe wurde ohne besondere Auflagen zur Bewährung ausgesetzt, weil sie seither fünf Jahre straffrei gelebt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen den Ehemann wurde mit der Auflage von 150 Arbeitsstunden eingestellt. kati