Prügel beim Flohmarkt: Neonazi-Prozess beginnt von vorn

Weil ein Schöffe erkrankt ist, muss das Landgericht das Verfahren gegen vier Angeklagte neu aufrollen. Termine bis März.

Foto: Archiv

Vohwinkel. Knapp zweieinhalb Jahre nach dem Prügelangriff auf dem Vohwinkeler Flohmarkt verzögert sich die gerichtliche Aufarbeitung: Der Berufungsprozess gegen vier Männer, die laut Anklage der Wuppertaler Neonazi-Szene zugerechnet werden, wird seit dieser Woche neu aufgerollt. Grund dafür: Einer der Schöffen musste wegen Krankheit ausgetauscht werden. Das bedeutet, dass das Verfahren von vorn beginnen muss.

Wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung müssen sich vier Männer (22, 26, 27, 29) vor dem Landgericht verantworten. Wie berichtet, waren sie im März 2013 vom Jugendschöffengericht für schuldig befunden und zu nicht mehr bewährungsfähigen Haftstrafen zwischen 26 und 30 Monaten verurteilt worden.

Das Jugendschöffengericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten während der Aufbauphase des Vohwinkeler Flohmarkts im September 2011 auf der Kaiserstraße gezielt Personen des linken Spektrums angegriffen und mit Stockschlägen auf den Kopf zum Teil schwer verletzt haben. Weil alle vier Angeklagten einschlägig vorbestraft sind, wurde die Strafhöhe jenseits der Bewährungsgrenze festgesetzt.

Gegen das Urteil haben Staatsanwaltschaft und die Angeklagten Berufung eingelegt. Der erste Berufungsprozess hatte im Dezember 2013 begonnen. In der jetzt laufenden Neuauflage sind bislang Verhandlungstage bis in den März geplant.

In dieser Woche hat die Verteidigung angeregt, den Angeklagten im Gegenzug für Geständnisse, Bewährungsstrafen in Aussicht zu stellen. Die Staatsanwaltschaft hat dies abgelehnt.

Einer der vier Angeklagten hat mittlerweile eine Erklärung verlesen lassen, wonach in seiner Wohnung an der Kaiserstraße ein Arsenal von Schlagstöcken griffbereit gelegen habe. Zur Tatzeit hätte sich eine Personengruppe daran bedient. Seine Mitangeklagten belastete der Mann nicht. Er selbst habe nicht geschlagen. Ob die Einlassung als Abkehr von der Neonazi-Szene zu werten ist, ging aus der Einlassung nicht hervor. spa