Prügel beim Polizeieinsatz: 49-Jähriger zu Geldstrafe verurteilt

Der Mann soll zwei 14-jährige Randalierer angegriffen haben — nachdem die Polizei diese in Handschellen gelegt hatte.

Wuppertal. Nach dem Prozess platzte es noch mal aus ihm raus: „Die hat sich das alles ausgedacht und kommt damit durch!“ Der Wuppertaler (49) ist immer noch fassungslos, als er auf dem Gerichtsflur Revue passieren lässt, was gerade geschehen ist: Er ist vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro — insgesamt 6000 Euro — verurteilt worden. Seiner Ansicht nach für einen Akt der Zivilcourage.

Rückblick: An einem Abend im Januar dieses Jahres hatte ihn eine Nachbarin aus der Dusche geklingelt: Eine Gruppe Jugendlicher habe mehrere Autos in der Umgebung demoliert, darunter auch das des 49-Jährigen. Als die Polizei eintraf, begleitete der Mann die beiden Beamten in eine Kleingartensiedlung an der Kyffhäuser Straße. Dort trafen sie zwei der Jugendlichen an, die ins Vereinsheim der Siedlung eingedrungen waren und randalierten. Was dann geschah, war am Dienstag der Streitpunkt im Prozess vor dem Amtsgericht.

Eine Polizistin (29) sagte aus, dass der Angeklagte ohne Vorwarnung auf einen der Jugendlichen eingeschlagen habe. Der 14-Jährige sei vom Auftauchen der Polizei so erschrocken gewesen, dass er keine Gegenwehr geleistet habe. Auch den zweiten 14-Jährigen, er befand sich noch im Vereinsheim, hätten die Beamten „zu Boden gesprochen“. „Die waren so erschrocken, die haben alles gemacht, was wir gesagt haben“, so die Polizistin.

Dann habe der Angeklagte auf beide mit Handschellen gefesselten 14-Jährigen eingetreten, bis sie ihn mit einiger Mühe davon abhalten konnte. Einer der Jugendlichen soll sich mit den Worten „Aua, helfen Sie mir doch“ an die Polizistin gewandt haben.

Diesen Punkt bestritt der 49-Jährige am Dienstag vehement: Er habe nur der Polizistin helfen wollen. Die sei mit der Situation überfordert gewesen und habe ihre Waffe auf ihn gerichtet. Deshalb sei er mit erhobenen Händen rückwärts gegangen und über einen der 14-Jährigen gestolpert. Das sei der einzige Kontakt mit den gefesselten Jugendlichen gewesen. Er nannte die Polizistin eine Lügnerin, was seine Anwältin später für ihn zurücknahm. Während der Aussage der Polizistin platzte mehrfach ein Lachen aus dem 49-Jährigen heraus. Die Richterin drohte darauf, ihn vom Prozess auszuschließen.

Im Urteil folgte das Gericht der Aussage der Polizistin und verurteilte den 49-Jährigen zu einer Zahlung von 6000 Euro. Der Wuppertaler kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Gegen die 14-Jährigen läuft ein gesondertes Verfahren wegen Sachbeschädigung.