Rapper dreht Gewaltvideo im Wuppertaler Landgericht
Richter-Beleidigung, Waffen und Vermummte im Saal: Landgericht will künftig Drehbücher überprüfen.
Wuppertal. Seit Ende März ist ein Musikvideo im Internet verfügbar, in dem der Rapper KC Rebell im Text zu seinem Lied „Anhörung“ unter anderem die Richterschaft beleidigt und vermummte Männer mit Gewehren bewaffnet einen Gerichtssaal stürmen. In der Rap-Szene sind solche Szenarien nicht ungewöhnlich. Doch dieser Fall hat eine andere Dimension: Die Aufnahmen wurden im Wuppertaler Landgericht gedreht.
Dort ist man von dem gewaltverherrlichenden Inhalt des Musikvideos kalt erwischt worden. Man habe vor Erteilung der Drehgenehmigung nach dem Inhalt des Projekts gefragt. Die Produktionsfirma habe erklärt, dass sich ein Künstler im Rahmen einer gerichtlichen Anhörung zu seinem Werk äußern wolle. Laut Landgericht waren das „irreführende verkürzte Angaben, mit denen die wirkliche inhaltliche Ausrichtung des Videos verschleiert wurde. Wären dem Präsidenten des Landgerichts die tatsächliche Konzeption und inhaltliche Ausrichtung des Musikvideos bekannt gewesen, hätte er keine Drehgenehmigung erteilt“. Bei künftigen Anfragen werde das Gericht unter Umständen die Vorlage des Drehbuchs verlangen.
KC Rebell selbst nimmt die Aufregung gelassen. Als gläubiger Muslim stehe er zu seinen Texten: „Wenn ich nach meinem Glauben lebe, bin ich mit dem Recht in Einklang“, sagt der gebürtige Essener kurdischer Abstammung. Er versuche, seine Musik zu verkaufen und habe deshalb einen „Actionstreifen“ gedreht. Im Sommer ist der 25-Jährige wieder in Wuppertal: Im Juni hat er einen Live-Auftritt.
Für den Dreh im Landgericht hat die Produktionsfirma übrigens gezahlt. Laut Landgericht die üblichen 300 Euro für einen Drehtag — an die Landesjustizkasse in Hamm.