"Scheisse geparkt": Wenn Bürger mit Zetteln gegen schlechte Parker kämpfen

Dass ein Auto zwei Parkplätze auf einmal belegt, ist ärgerlich und kann ein Bußgeld kosten. Manche Betreiber versuchen mit Zetteln, die Sünder zu erziehen. Ist das erlaubt?

Foto: A. Fischer

Es ist eine Situation, die bestimmt jeder Autofahrer schon einmal erlebt hat. Bei der Suche nach einem Parkplatz blockiert ein Fahrzeug gleich zwei Parkflächen auf einmal, weil er ziemlich mittig steht. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch eine Ordnungswidrigkeit, wie in der Straßenverkehrsordnung nachzulesen ist. Dort heißt es unter Absatz sechs von Paragraf zwölf, der das Halten und Parken regelt: „Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.“

Hält man sich — wie im oberen Fall beschrieben — nicht daran und wird dabei von einer Politesse erwischt, gibt es ein Knöllchen samt Bußgeld, das mit zehn Euro noch recht moderat ausfällt. Soweit der rechtliche Rahmen. Allerdings kommt es auch schon mal vor, dass Passanten dem Falschparker einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen, um ihrem Ärger Luft zu machen. Da stellt sich die Frage: Ist das erlaubt?

„Ein Zettel stellt für sich zunächst ja keine Straftat dar“, erklärt Polizeisprecherin Anja Meis. Das gelte jedoch nur solange man das Fahrzeug nicht beschädigt oder die betreffende Person in dem Schreiben bedroht oder wüst beschimpft. Abgeschleppt werden Fahrzeuge, die zwei Parkplätze blockieren, nicht, da nur die Ordnungswidrigkeit festgestellt und sanktioniert wird. „Man muss in diesem Zusammenhang auch die Verhältnismäßigkeit beachten“, so Meis. „Natürlich ist sowas ärgerlich, aber theoretisch besteht die Möglichkeit, einen anderen Parkplatz zu finden.“

Anders liegt der Fall, wenn jemand seine Garage oder Einfahrt verlassen will und diese durch ein Fahrzeug blockiert wird. „Dann wird er genötigt, auf seinem Platz zu warten und es besteht die Möglichkeit, ihn abschleppen zu lassen“, erläutert Meis.

Mit Zetteln wird derweil auch auf privaten Parkplätzen gearbeitet, wie Bodo Ruschmeier von der Firma B+B, die in Wuppertal insgesamt fünf Parkplätze (Bergstraße, Kleine Klotzbahn, Stresemannstraße, Wilbergstraße, Am Mäuerchen) betreibt, verrät: „Wir haben Zettel im Postkartenformat, die unsere Mitarbeiter in solchen Fällen an die betreffenden Fahrzeuge klemmen. Dort wird dem Pkw-Besitzer in einem ziemlich freundlichen Text erklärt, was er falsch gemacht hat, und darum gebeten, dass er das beim nächsten Mal nicht wiederholen soll.“ Auch für Falschparker auf Behindertenparkplätzen gibt es entsprechende „Knöllchen“ der netten Art.

Ob diese „erzieherische Maßnahme“ wirklich Erfolg hat, kann Ruschmeier nicht sagen, „allerdings kommt es schon vor, dass sich manche Kunden entschuldigen, wenn sie von unserem Personal angesprochen werden“. Im Tal habe er bislang mit Parkern, die zwei Plätze für sich einnehmen, keine größeren Schwierigkeiten gehabt. Für ihn stellt eher die Größe der heutigen Autos ein Problem dar.

Ähnlich sieht es Rainer Friedrich. „Die meisten Parkplätze sind zu Zeiten gebaut worden, als es noch keine SUVs gab“, sagt der Sprecher der Wuppertaler Stadtwerke (WSW), die das Parkhaus unterhalb der Historischen Stadthalle betreiben. „Gerade bei breiten Autos kann es schwierig werden. Wichtig ist, dass noch genug Platz zum Nachbarauto besteht, damit der Halter problemlos ein- und aussteigen kann.“

Analog zu B+B setzen auch die WSW auf die Zettelmasche. „Wir führen aber keine expliziten Kontrollen deswegen durch, weil es in dem Parkhaus kein gravierendes Problem darstellt“, betont Friedrich. „Wenn einem Mitarbeiter ein solches Fahrzeug auffällt, klemmt er schon mal einen Zettel an die Windschutzscheibe mit dem Hinweis, das bitte beim nächsten Mal zu unterlassen. Wir sind in der Hinsicht sehr kulant.“