Scherben in der Wurst: 82-Jähriger weist Vorwürfe zurück

Der Mann soll heimtückisch Köder für Tiere ausgelegt haben. Die Vorwürfe bestreitet er.

Wuppertal. Der Angeklagte bestritt zum Prozessauftakt am heutigen Donnerstag die erhobenen Vorwürfe vehement: „Zu keiner Zeit habe ich dort solche Köder ausgelegt“, sagte der 82-Jährige. Zwar sei er als Anwohner am besagten Vormittag spazieren gewesen — jedoch nur, um sich und seine Frau über die Busfahrzeiten zu informieren.

Vorgeworfen wird dem Pensionär aus Ronsdorf am Amtsgericht Folgendes: Im April 2012 soll er in zwei Fällen — an der Bushaltestelle Resedastraße/Schenkstraße und in einem Wäldchen an der Schenkstraße — mit Glasscherben präparierte Salami-Snacks ausgelegt haben.

Da sich Hunde oder andere Tiere bei Aufnahme dieser Köder innere Verletzungen zuziehen können, jedoch keines zu Schaden gekommen ist, lautete die Anklage formaljuristisch auf versuchte Sachbeschädigung — bei Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Ein Zeuge hatte die Polizei informiert, dass er einen älteren Mann mit hellem Mantel und einer Mütze von hinten dabei beobachtete, wie er die heimtückischen Köder auslegte. Er rief die Beamten zu dem mit über 30 Parteien großen Wohnkomplex, in das der Mann anschließend ging.

Die Beamten befragten daraufhin vier infrage kommende Bewohner. „Die anderen drei machten glaubhaft deutlich, dass sie nicht in dem Wäldchen unterwegs waren“, sagte einer der Polizisten. Beim Angeklagten habe hingegen die Jackenfarbe gepasst und er gab an, dort spazieren gewesen zu sein. Bei einem Blick in die Mülltonne fanden die Polizisten zudem eine passende Wurstverpackung. „Die esse ich nun mal gerne zwischendurch“, erklärte der 82-Jährige.

Spuren von Glasscherben fanden die Beamten jedoch nicht in der Wohnung. Auf Nachfrage der Richterin gaben die Polizisten zu Protokoll, dass sie ansonsten keine weiteren Mülltonnen untersuchten.

Die Richterin sah sich vor Beginn der Verhandlung genötigt, einige Sätze an die Prozess-Beobachter zu richten. „Es kann nicht sein, dass es zu Vorverurteilungen kommt. Jeder ist unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist“, sagte sie. Der Angeklagte habe durch Anfeindungen aus der Nachbarschaft stark zu leiden.

Für den Prozess sind noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Am kommenden Dienstag sollen weitere Zeugen vernommen werden.