Schuhe bestellt und nie bezahlt — sechs Monate Haft
Die 50-jährige Sprockhövelerin war über Jahre immer wieder aufgefallen. Jetzt muss sie erneut ins Gefängnis.
Sprockhövel. Diesen Schuh muss sie sich komplett alleine anziehen. Eine 50-jährige Sprockhövelerin ist nicht länger auf freiem Fuß, weil sie Schuhe bestellt hat, ohne zu bezahlen. Sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautete das Urteil im Hattinger Amtsgericht und berücksichtigte den kriminellen Hintergrund der Angeklagten und deren langes Vorstrafenregister.
Schon seit 2000 war die Frau immer wieder durch betrügerische Taten in Erscheinung getreten, war zu Beginn ihrer kriminellen Karriere durch direkten Diebstahl aufgefallen und verlagerte ihren Zahlungsprell mit Beginn des Internetzeitalters auf nicht bezahlte Online-Bestellungen.
So auch der Fall bei der jüngsten Anklage, nach der die 50-Jährige in einem Internetshop viermal unter falschem Namen bestellt und in keinem Fall bezahlt hatte. So waren im Dezember 2016 sechs paar Schuhe mit einem Gesamtwert von knapp 500 Euro an ihre Adresse in Hobeuken geliefert worden — darunter Boots, Sneakers und Sportschuhe.
Bei insgesamt neun einschlägigen Verurteilungen war es bereits in zwei Fällen zu einer Inhaftierung gekommen, da Bewährungen nicht eingehalten werden konnten. So war die Mutter einer jungen Tochter erst drei Monate vor ihren fatalen Schuheinkäufen sieben Monate lang im Gefängnis gewesen.
„Meine Mandantin hatte damals keine Arbeit und Weihnachten stand vor der Tür. Da wollte sie ihren Kindern eben Geschenke kaufen“, verteidigte die Rechtsanwältin die unüberlegten Wiederholungstaten.
„Es tut mir Leid. Ich hab nicht drüber nachgedacht und weiß nicht, was mich da geritten hat“, kommentierte die Angeklagte selbst. Sie beteuerte zugleich, dass nun alles anders werden soll, zumal sie inzwischen nach Bochum gezogen und einer festen Arbeit für ein Essener Call-Center nachgehe.
Angeklagte vor der Urteilsverkündung
Zudem strebe sie eine Familientherapie an, nachdem sie das bislang „hunderte Male verschoben“ habe.
„Gefängnis habe ich meinem Kind schon zwei Mal angetan. Ein drittes Mal wird mir das nicht passieren“, verkündete die Mutter weinend.
Staatsanwaltschaft und Gericht sahen das anders und befanden, dass das Maß voll sei und man trotz des Geständnisses nicht um eine bewährungsfreie Freiheitsstrafe herumkomme. Der Staatsanwalt sprach von „hoher Rückfall-Geschwindigkeit“ und einer „schlechten Sozialprognose“. „Ich kann da einfach keine andere Entscheidung mehr treffen“, begründete die Richterin ihr Urteil.