Prozess Schumacher-Erpressung: Wuppertaler zu drei Jahren Haft verurteilt
Update | Wuppertal · Sein Sohn wurde zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Zu drei Jahren Haft hat das Amtsgericht den Wuppertaler (53) verurteilt, der versucht hat, die Familie des Ex-Rennfahrers Michael Schumacher zu erpressen. Er hatte 15 Millionen Euro gefordert, sonst könnten private Fotos und Krankendaten von Michael Schumacher im Darknet veröffentlich werden.
Ein Wülfrather (53), der nach Überzeugung des Gerichts die Fotos und Daten beschafft hat, wurde wegen Beihilfe zur Erpressung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Sohn (30) des Wuppertalers, der seinem Vater mit einer E-Mail-Adresse geholfen hat, wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Alle drei Angeklagten haben bereits Vorstrafen, der Hauptangeklagte sogar 19 Eintragungen im Register. Beide auf Bewährung Verurteilten sollen zwei Jahre lang 50 beziehungsweise 100 Euro pro Monat an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Dem Hauptangeklagten wurde vor allem zugute gehalten, dass er bei seiner Festnahme ein Geständnis abgelegt und seine Mittäter genannt hat.
Hauptangeklagter kann gegen Kaution auf freien Fuß
Er kann nun auch nach fast acht Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß kommen, wenn er eine Kaution von 10 000 Euro hinterlegt. Er muss sich dann zweimal pro Woche bei der Polizei melden und hofft, zum Haftantritt in den offenen Vollzug geladen zu werden. Er und sein Sohn hatten sich in ihrem „Letzten Wort“ erneut für ihre Taten entschuldigt: „Es tut mir leid und ich schäme mich“, sagte der 53-Jährige. „Ich werde dafür geradestehen.“
Mit dem Urteil ging das Gericht teilweise über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. Es sah wie Oberstaatsanwalt Daniel Müller in dem Vorgehen des Wuppertalers eine Erpressung in einem besonders schweren Fall – wegen der hohen Geldmenge, der großen Zahl an Daten und des großen möglichen Schadens für die Familie durch die Veröffentlichung. Diese schützt seit dem schweren Ski-Unfall Schumachers 2013 dessen Privatsphäre.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Wülfrather als Sicherheitsmitarbeiter der Familie Schumacher die Bilder und Daten kopiert, sie 2021 dem Wuppertaler gegeben, um damit „etwas zu machen“. Dieser hat im Prozess erzählt, wie er zunächst erfolglos versuchte, die Daten zu Geld zu machen, schließlich im Juni 2024 Kontakt zur Familie Schumacher aufnahm – über eine Nummer, die der Wülfrather ihm gegeben habe.
Verteidiger forderte Freispruch für den Wülfrather
In Telefonaten, von denen Aufnahmen im Prozess vorgespielt wurden, bot er ein Geschäft an, sprach von einer „sauberen Sache“, forderte 15 Millionen Euro. Und sagte, dass sonst die Daten im Darknet veröffentlicht würden. Sein Anwalt Oliver Doelfs betonte, seinem Mandanten sei aber jetzt klar, dass sein Vorgehen eine Erpressung gewesen ist.
Die Familie hatte sofort die Polizei eingeschaltet, die Managerin erklärte vor Gericht, es sei klar gewesen, dass sich die Familie niemals erpressen lasse. Die Ermittler kamen dem Anrufer schnell auf die Spur, nahmen ihn in seiner Heimatstadt Wuppertal fest. Der nannte den Wülfrather als Hintermann, sagte auch, dass sein Sohn die Mail-Adresse einrichtete, über die er Beweisfotos an die Schumachers schickte.
Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls drei Jahre für den Wuppertaler, aber nur ein Jahr für den Wülfrather gefordert. Der Anwalt, der die Familie Schumacher als Nebenkläger vertritt, wollte für den Wülfrather dagegen eine höhere Strafe. Dieser habe das Vertrauen der Familie missbraucht, den höchstpersönlichen Lebensbereich von Michael Schumacher verletzt und sei derjenige, ohne den die Erpressung nicht hätte stattfinden können.
„Das war eine Schutzgelderpressung“, sagte er. Der Wülfrather sei Mittäter gewesen und habe nicht bloß Beihilfe geleistet. Auch das Gericht sagte: „Er hat das Vertrauen der Familie ausgenutzt. Genau um solche Daten zu schützen, war er angestellt worden.“
Der Wülfrather hat die Vorwürfe bestritten. Er habe zwar Zugang zu den Bildern und den Krankendaten gehabt, sie aber nicht entwendet. Der Nebenklageanwalt glaubte das nicht. Er hielt fünf Jahre Haft für angemessen. Da das Amtsgericht aber höchstens vier Jahre verhängen kann, forderte er vier Jahre.
Verteidiger Harald Benninghoven plädierte auf Freispruch für den Wülfrather. Dessen Schuld sei nicht bewiesen. Zeugen hätten erklärt, dass der Wuppertaler ihnen schon 2021 Bilder und Daten angeboten habe. Damals sei es nur um Verkauf der Daten gegangen. An der Erpressung der Familie habe sein Mandant keinen Anteil.
Familie will höhere Strafe für Wülfrather
Nach Verkündung des Urteils hielten sich die Verteidiger mit Aussagen zu möglichen Berufungen zurück: „Wir werden das in Ruhe besprechen“, war zu hören. Nur Hartmut Moyzio, Verteidiger des Sohnes, erklärte für diesen: „Das Urteil ist fair.“ Thilo Damm, einer der beiden Nebenklageanwälte der Familie Schumacher, sagte: „Wir waren nicht mit allen Ausführungen des Gerichts einverstanden.“ Insbesondere nicht mit dem Urteil für den Wülfrather: „Sie können davon ausgehen, dass wir alle Rechtsmittel ausschöpfen, die uns zur Verfügung stehen.“
Nicht aufgeklärt ist die Rolle einer Krankenschwester, die auch einst bei der Familie Schumacher gearbeitet hat. Der Wuppertaler hatte sie als Mit-Drahtzieherin der Erpressung beschuldigt. Die Frau war als Zeugin geladen, hatte sich jedoch mit einem Attest entschuldigt.
Ungelöst ist auch die Frage, wo sich ein Teil der Daten befindet. Der Wuppertaler hatte der Polizei bei seiner Festnahme die Verstecke für die zwei Festplatten genannt. Eine wurde an der angegebenen Stelle gefunden, die andere nicht.