Demonstration So lief die Versammlung von „Die Rechte“ in Wuppertal

Wuppertal · Die Versammlung der Partei „Die Rechte“ durfte am Freitag auf dem Berliner Platz in Wuppertal stattfinden. Das hatte das Verwaltungsgericht am Nachmittag entschieden. Am Abend war der Spuk dann schnell vorbei.

Symbolbild.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Im Vorfeld gab es viel Aufregung um die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Hatte das Polizeipräsidium Wuppertal dem Anmelder zunächst die rechtliche Auflage erteilt, dass die Versammlung nicht am Tag der Pogromnacht durchgeführt werden darf, so befand der Verwaltungsrichter dagegen, die Anmelder der Demonstration hätten keinen Bezug zum Gedenktag hergestellt. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit überwiege daher (Az.: 18 L 3256/18).

Bei einer angemeldeten Zahl von lediglich 15 bis 25 Teilnehmern könne die Polizei etwaigen Provokationen wirksam entgegengetreten. Geplant war, dass die Demonstration im Zeitraum von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr unter dem Motto „Sicherheit, Recht und Ordnung - Oberbarmen muss endlich sicherer werden“ laufen sollte. Am Ende hielten die Teilnehmer nicht so lange durch.

Schnelles Ende der Versammlung

Am Abend kamen auf Anfrage unserer Zeitung bei der Wuppertaler Polizei 16 Teilnehmer zu der Versammlung der Partei „Die Rechte“ am Berliner Platz. Die etwa 150 Gegendemonstranten versammelten sich ebenfalls dort. „Um 19.50 Uhr waren beide Veranstaltungen zu Ende“, sagte der Sprecher der Polizei. Vorkommnisse gab es keine.

Für das Wuppertaler Bündnis gegen Nazis hatte eine Privatperson die Versammlung mit dem Thema „Kein Fußbreit den Nazis, Antisemiten und Holocaustleugnern! Weder in Wuppertal noch anderswo!“ angemeldet.

„Wir müssen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptieren und konzentrieren uns heute auf die Aufgabe, für einen friedlichen Verlauf der Versammlungen zu sorgen. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht lasse ich in Ruhe juristisch prüfen“, äußerte sich der Polizeipräsident Markus Röhrl am Nachmittag zur Gerichtsentscheidung.

Der Verfassungsschutz NRW bezeichnet die Partei in seinem aktuellen Bericht als „Sammelbecken für Neonazis“. Ideologisch sei sie wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus. Gegen den Gerichtsentscheid ist noch Beschwerde möglich.

Auch das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer rechtspopulistischen Demonstration am 9. November in Berlin aufgehoben. Damit wurde dem Eilantrag des Bündnisses „Wir für Deutschland“ stattgegeben. Berlins Innensenator Andreas Geisel und die Polizei hatten die am 80. Jahrestag der Pogromnacht geplante Demonstration von Rechtspopulisten und Rechtsextremisten untersagt. Der Aufzug „würde in eklatanter Weise den Sinn und moralisch-ethischen Stellenwert dieses Gedenktages negieren“, schrieb der SPD-Politiker. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht.

(red/dpa)