Vorschlag von OB und Stadtkämmerer So will Wuppertal die Grundsteuerreform ab 2025 umsetzen
Wuppertal · Der Entwurf der Verwaltung zielt darauf ab, das eingeplante Grundsteueraufkommen im städtischen Haushalt von rund 80 Millionen Euro beizubehalten.
Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Stadtkämmerer Thorsten Bunte haben heute, 28. Oktober, den städtischen Gremien ihren Vorschlag zur Umsetzung der Grundsteuerreform ab 2025 vorgelegt. Der Entwurf der Verwaltung zielt darauf ab, das eingeplante Grundsteueraufkommen im städtischen Haushalt von rund 80 Millionen Euro beizubehalten.
Dem Ziel des Bundesgesetzgebers, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen, wird der Vorschlag damit gerecht, sagt Uwe Schneidewind. Stadtkämmerer Bunte ergänzt, dass es auch trotz des erheblichen Haushaltdefizits in 2025 und neuer Konsolidierungszwänge dabei bleiben solle. Denn angesichts der ohnehin zu erwartenden und bereits viel diskutierten Belastungsverschiebungen wäre eine darüber hinaus gehende Erhöhung der Grundsteuer nicht vermittelbar. Nochmal zu betonen ist dabei aber, dass es auch bei einer Aufkommensneutralität unvermeidbar ist, dass es für die einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Mehr- oder Minderbelastung kommen kann und wird. Dies ist eine zwingende Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018.
Für Wuppertal schlägt die Verwaltung vor, für die Grundsteuer B einen einheitlichen Hebesatz anzuwenden. Dieser wird sich nach den Berechnungen des städtischen Steueramtes auf 947 von Hundert belaufen. Wegen der neuen Bewertungsgrundlagen ist dieser mit dem alten Hebesatz nicht mehr vergleichbar. „Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv mit der Frage beschäftigt, ob wir weiter einen einheitlichen Hebesatz anwenden wollen oder von der Option differenzierter Hebesätze Gebrauch machen wollen“, so Thorsten Bunte. Letztlich sprechen aber viele Gründe dafür, bei einem einheitlichen Hebesatz zu bleiben.
Zuletzt schließen sich Oberbürgermeister und Kämmerer hinsichtlich der Musterrechnungen, die das Finanzministerium NRW veröffentlich hat, der Kritik des Städtetagsvorsitzenden Thomas Eiskirch an. Das NRW-Finanzministerium hatte „als Service“ aufkommensneutrale Hebesätze für jede Kommune veröffentlicht, die aber nicht auf den richtigen Datengrundlagen basieren. Das sorge für Verunsicherung und wecke falsche Erwartungen, so Schneidewind.
Der Entwurf der von der Verwaltung vorgelegten Hebesatzsatzung wird nun im Finanzausschuss am 5. November vorberaten und soll am 11. November im Rat beschlossen werden. Ab Anfang Dezember müssen dann im Steueramt diverse Datentransfers, Rechenläufe und Massentests starten, damit der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide im neuen Jahr fristgerecht gewährleistet werden kann. Erster gesetzlicher Fälligkeitstermin für die neue Grundsteuer ist der 15. Februar 2025.