Spielhallen: Künftig nur noch in der Innenstadt?
13 Spielhallen gibt es an der Berliner Straße, acht an der Gathe. Solche Häufungen sollen vermieden werden.
Wuppertal. Ältere Semester erinnern sich vielleicht noch daran, dass Spielhallen nach Planungen der Stadt eigentlich nichts in der Innenstadt zu suchen hatten. Doch diese Haltung aus dem Jahr 1986 reicht längst nicht mehr aus, um der zahlreichen Anfragen nach Spielhallen- und Wettbüro-Eröffnungen Herr zu werden und die Anliegen einigermaßen zu steuern. Deshalb gibt es nun ein neues Konzept. Und eine der Kernaussagen lautet: Spielhallen und Wettbüros dienen dem Vergnügen. Und das Vergnügen gehört in die Innenstädte.
Da allerdings nicht überall hin. Denn die Haupteinkaufsstraßen zum Beispiel gilt es zu schützen, um zu verhindern, dass Straßenzüge eine Entwicklung in die falsche Richtung nehmen.
Dementsprechend sieht das neue städtebauliche Konzept (dabei geht es nicht um Gewerberecht) auch Tabuzonen vor, in denen möglichst keine Spielhallen zugelassen werden sollen.
Dazu gehören in Elberfeld die Poststraße und die angrenzenden Nebenstraßen sowie Friedrich-Ebert-Straße und Luisenviertel sowie in Barmen der Bereich Werth zwischen Steinweg und Rudolf-Herzog-Straße und angrenzende Nebenstraßen. In Vohwinkel verläuft die sogenannte Ausschlusszone zwischen Stationsgarten und Bissingstraße. In Cronenberg sowie in Langerfeld und Ronsdorf sollen neue Spielhallen im Ortskern per Bauleitplanung ebenso ausgeschlossen sein wie in der Hauptgeschäftslage von Oberbarmen und am Wichlinghauser Markt.
Zudem sind Bereiche identifiziert, in denen Spielhallen und Wettbüros nur in Ausnahmefällen zulässig sein sollen. Darüber hinaus ist im neuen Konzept quasi für die Feinsteuerung geregelt, dass zwischen den einzelnen Spielstätten künftig ein Mindestabstand von 100 Metern einzuhalten ist. Und näher als 50 Meter an sozialen Einrichtungen darf ebenfalls keine Spielhalle entstehen.
Wer Spielhallen vorrangig in die Innenstädte von Elberfeld und Barmen steuern will, der muss in sämtlichen anderen Bereichen recht restriktiv vorgehen. Daraus folgt, dass etwa in Wohn- und Gewerbegebieten grundsätzlich keine Ansiedlungen möglich sind. Doch auch da gibt es Ausnahmen: Dem Entertainment-Center an der Jesinghauser Straße zum Beispiel könnte es zum Vorteil gereichen, dass es sich ohne diese Nutzung weiter um eine Branche mit zunehmendem Verfall handelt.