Stadt bangt um Grundsteuer
Die Bundesländer haben sich über Jahre nicht auf eine neue Bemessungsgrundlageeinigen können. Nun schreitet das Verfassungsgericht ein.
In diesen Tagen berät das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe über die Zukunft der Grundsteuer. Und auch Wuppertal gehört zu den Kommunen, die ihre Blicke bang nach Süden richten. „Das ist unsere viertwichtigste Einnahmequelle“, sagt Stadtkämmerer Johannes Slawig (CDU). Wenn das BVG die bisherige Berechnungsgrundlage für unrechtens erklärt, drohen der Stadt Einnahmeverluste in Höhe von derzeit 76 Millionen Euro pro Jahr. Das könnte Slawig nicht ausgleichen.
In Deutschland nehmen Kommunen derzeit durch 35 Millionen bebaute Privatgrundstücke insgesamt etwa 13 Milliarden Euro im Jahr ein. Das Thema geht aber jeden Bürger an. Denn entweder zahlt er Grundsteuer B, weil ihm eine bebaute Fläche gehört. Oder er ist Mieter, dann bezahlt er einen Teil der Grundsteuerpflicht des Immobilien-Eigentümers über die Nebenkostenabrechnung für seine Wohnung.
Im Kern der Sache geht es um die Frage, ob Grundstücke in Ost und West, in Zentren und auf dem Land gleich viel wert sind. Heute wird das bei der Berechnung der Grundsteuer noch vorausgesetzt. Dagegen haben Bürger geklagt. Die Bundesländer sind daraufhin beauftragt worden, neue Verfahren zu entwickeln, bisher ohne Ergebnis. Als Basis für die Grundsteuer gelten seit Jahr und Tag im Osten die Bodenrichtwerte von 1935, im Westen die von 1964. Das Verfahren berücksichtigt bisher nicht, dass ein Reihenhaus in Düsseldorf mehr wert ist als ein freistehendes Einfamilienhaus in Hagen. Das soll sich ändern. Dagegen haben auch die Kämmerer nichts.
Aber Wuppertals Finanzchef Slawig fürchtet dennoch Nachteile für die Stadt. Deshalb fordert er, dass Bund und Länder bei einer Neuregelung auf keinen Fall schlechter gestellt werden. Den sich nun schon seit Jahren hinziehenden Prozess nennt er „ein Armutszeugnis für die Bundesländer“.
Auch für den Immobilien-Besitzer-Verein Haus und Grund Wuppertal und Umland steht einiges auf dem Spiel. Dessen Vorsitzender, Hermann-Josef Richter, pocht darauf, dass Staat und Kommunen die Neuregelung nicht dazu nutzen, den Bürgern noch tiefer in die Tasche zu greifen. „Es geht nicht nur darum, dass die Städte und Gemeinden nicht schlechter gestellt werden“, sagt Richter. Er geht davon aus, dass die Bodenrichtwerte steigen. „Das heißt, dass die Grundsteuer sinken muss“, fordert er. Zudem warnt er davor, dass es trotz des geforderten Nullsummenspieles für die Kommunen dazu kommen kann, dass der eine Immobilieneigner künftig weniger Steuerlast hat, der andere dafür deutlich mehr. Das dürfe nicht sein. „Die Neuregelung muss für alle Beteiligten aufwandsneutral sein.“