Wuppertal Stadt lehnt Erweiterung ab - Aldi Nord klagt dagegen

60 Filialen von Discountern gibt es in Wuppertal. Aldi Nord will seinen Markt an der Küllenhahner Straße erweitern — weil die Stadt das ablehnt, klagt das Unternehmen jetzt.

Aldi Nord will an der Küllenhahner Straße erweitern.

Foto: Maurizio Gambarini

Wuppertal. Die Konkurrenz im Einzelhandel ist hart: In Wuppertal gibt es derzeit nach Angaben der Unternehmen knapp 60 Filialen von Lebensmitteldiscountern. Die meisten Niederlassungen hat Aldi Nord mit 22, auf den Plätzen zwei und drei folgen Netto und Lidl mit 19 beziehungsweise 12 Filialen. Vor allem die Lebensmitteldiscounter setzen auf eine konsequente Marktdurchdringung - und schrecken zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen vor Klagen nicht zurück.

Davon kann auch die Stadt Wuppertal ein Lied singen: In den vergangenen zwei Jahren hatten Lebensmitteldiscounter die Kommune etwa zehn Mal vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verklagt, zumeist weil eine Erweiterung ihrer Verkaufsfläche von der Stadt untersagt wurde.

Und auch in diesem Jahr ist kein Ende in Sicht, am 20. Februar verhandelt das Verwaltungsgericht eine Klage von Aldi Nord gegen die Stadt. In dem Fall geht es um die Ablehnung eines Bauvorbescheides, den Aldi für seine Filiale an der Küllenhahner Straße beantragt hatte. Der Lebensmittelriese will seine Niederlassung von derzeit rund 800 auf etwa 1200 Quadratmeter erweitern.

Das lehnt die Stadt mit Verweis auf das kommunale „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ ab. Das Konzept sieht vor, dass Discounter ab einer Größe von mehr als 800 Quadratmetern nur noch in sogenannten zentralen Versorgungslagen entstehen dürfen. Dabei handelt es sich vor allem um die Citybereiche und Zentren der Stadtbezirke. An der Küllenhahner Straße sieht die Stadt dagegen offenbar keinen Bedarf für einen vergrößerten Discounter. Zudem haben dort erst vor einigen Monaten im Rigi-Kulm-Center ein Rewe- und ein Netto-Markt eröffnet.

Bei der Stadt selbst möchte man zu der Klage mit Verweis auf das anstehende Verfahren nichts sagen. Auch von Aldi gibt es auf Anfrage keine Stellungnahme. Laut einem Sprecher des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist für den 20. Februar nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.

Der Leiter des Ressorts Bauen und Wohnen in der Stadtverwaltung, Jochen Braun, kennt den Wunsch der Discounter nach mehr Ladenflächen schon seit einiger Zeit. „Zwei Discounter arbeiten intensiv daran, die 800-Quadratmeter-Regel zu überschreiten“, sagt er der WZ. Braun nennt keine Namen, doch im Gespräch wird deutlich, dass er damit Aldi Nord und Lidl meint. Die Discounter folgten einem neuen Konzept, das die Einkaufsatmosphäre in den Läden heben soll: breitere Gänge, ansprechende Präsentation, gut sortierte Waren.

Doch während es in Stadtteilen wie Beyenburg oder Dönberg gar keine Lebensmittelmärkte mehr gibt, knubbeln sie sich an anderen, verkehrstechnisch gut erschlossenen Orten: zum Beispiel an der Küllenhahner Straße. Zudem liegt nur ein paar Hundert Meter entfernt, an der Hahnerbergerstraße, ein erst vor kurzem umgebauter Lidl-Markt.

Nach Angaben von Braun hat die Stadt bei der Entscheidung zur Ansiedlung oder Erweiterung solcher Märkte kaum einen Spielraum. Das Baugesetzbuch (BauGB) in Deutschland und die vom Land vorgegebenen Ziele der Raumordnung und Landesplanung schrieben der Stadt vor, wo kleinere oder großflächigere Lebensmittelmärkte entstehen dürfen. Die Planung folgt nach Angaben von Braun dabei dem Modell der „deutschen Zentrumslandschaft“. Die europäische Stadt dient als Vorbild, die US-amerikanische Stadt mit ihrer zersiedelten Struktur als Negativbeispiel. Für die Discounter sind die Erschließung freier Gewerbeflächen oder die Erweiterung bestehender Märkte dagegen Schritte, um ihre Claims abzustecken.

Doch nicht nur an der Küllenhahner Straße gibt es Probleme. Auch an der Uellendahler Straße wurde ein erster Bauantrag von Lidl von der Stadt abgelehnt, weil dafür ein erheblicher Teil der angrenzenden Waldflächen abgetragen hätte werden müssen. In Vohwinkel droht Aldi mit der Schließung der Filiale am Westring, sollte eine Erweiterung der Verkaufsfläche nicht erlaubt werden.

Mitunter nutzen die Unternehmen auch Defizite im Bebauungsplan: Das geschah etwa am Otto-Hausmann-Ring, wo der Discounter Lidl eine Gesetzeslücke nutzte, um einen Lebensmittelmarkt zu errichten. Dass die Klagebereitschaft der Lebensmitteldiscounter in den vergangenen Jahren gewachsen ist, hat auch Ressortleiter Braun festgestellt. Nach seinen Angaben sind neben dem Verfahren am 20. Februar noch „eine Handvoll“ weiterer Klagen anhängig. Einen kleinen Trost gibt es immerhin: In den meisten bisherigen Fällen entschied das Verwaltungsgericht zugunsten der Stadt.