Wuppertal Stadt: Wassergebühr ist keine Flucht vor dem Kartellamt

Die WSW zahlen 15 Millionen Euro an ihre Kunden zurück. Einen solchen Geldsegen für die Haushalte wird es aber nicht mehr geben.

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Wuppertal. In den vergangenen Wochen verschickten die Wuppertaler Stadtwerke Verrechnungsschecks, mit denen sie nachträglich die Trinkwasserpreise für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 30. April 2013 um rund 6,8 Prozent reduzierten. Für den Wuppertaler Durchschnittshaushalt macht das knapp 90 Euro aus. Insgesamt erstatteten die WSW 15 Millionen Euro an ihre Kunden.

WZ—Leser Werner Foltin bewertet den warmen Geldsegen vor dem Hintergrund der Übergabe der Trinkwassersparte von den WSW an die Stadt dennoch kritisch. Die Zahlung erfolge, ohne dass laut WSW „eine Überhöhung der Trinkwasserpreise festgestellt wurde“. Daraus zieht Foltin folgende Konsequenz: „Sollte das so sein, dann möchte ich mich nicht bereichern und den Betrag nicht annehmen. Sollte die WSW-Aussage tatsächlich nicht so stimmen, so müssten die Stadtwerke und ihr Gesellschafter, die Stadt Wuppertal, erklären, warum die jetzigen Wassergebühren vom städtischen Eigenbetrieb grundsätzlich in der gleichen Höhe erhoben werden. Das Bundeskartellamt kann sich doch nicht so geirrt haben, und die Stadtwerke haben bisher noch nie solche Geschenke an ihre Kunden verteilt.“

Nach Einschätzung von Stadtdirektor Johannes Slawig gibt es für den scheinbaren Widerspruch eine plausible Erklärung. „Die WSW haben sich mit dem Kartellamt auf einen Vergleich geeinigt, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Dass bedeutet nicht, dass die WSW das Bundeskartellamt in der Sache im Recht sehen und somit anerkennen, dass die Wasserpreise überhöht waren“, sagt Johannes Slawig.

Die Stadt hat am 1. Mai 2013 den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Wuppertal gegründet und damit die Trinkwassersparte von den WSW übernommen. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sprach von „einer Flucht in die Gebühren“, da für Wassergebühren nicht mehr das Bundeskartellamt, sondern das Verwaltungsgericht zuständig ist.

Auch diesen Vorwurf, sich der Kontrolle des Kartellamtes zu entziehen, weist Johannes Slawig zurück. „Es geht bei der Übernahme durch die Stadt darum, eine mögliche Privatisierung der Wasserwirtschaft auszuschließen.“ Zwar gebe es aktuell in der EU-Kommission keine Bestrebungen, die Privatisierung voranzutreiben, aber das könne auf Dauer niemand garantieren. Vor diesem Hintergrund sei die Entscheidung zu sehen, die Wassergebühren im Vergleich zu den Wasserpreisen der WSW weder zu heben noch zu senken. Die Gebühren berechneten sich nach dem Aufwand und den Qualitätsansprüchen. Da spiele die Topographie Wuppertals eine wichtige Rolle. „Mit diesen Argumenten haben die WSW gegenüber dem Bundeskartellamt ihre Preise begründet“, so Slawig. Wie bei allen Gebühren hätten Verbraucher das Recht, beim Verwaltungsgericht dagegen zu klagen. Rund 100 Klagen sind in Wuppertal gegen die Wassergebühren anhängig.