Impfkampagne Stadt Wuppertal will jetzt 2G-Regel beantragen

Wuppertal · Eine Äußerung von NRW-Gesundheitminister Laumann hat aus Sicht der Stadt die Lage verändert.

Die Stadt Wuppertal will die Möglichkeit zur 2G-Regel beantragen.

Die Stadt Wuppertal will die Möglichkeit zur 2G-Regel beantragen.

Foto: dpa/Axel Heimken

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind hatte sich schon vor einiger Zeit für die Einführung der 2G-Regel ausgesprochen, auch der Städtetag war dafür. Bei der 2G-Regel dürfen nur Menschen beispielsweise zu einer Veranstaltung, die geimpft oder genesen sind. Ein negativer Test reicht dann nicht aus.

„Wir haben das bisher nicht beantragt, weil die Landesregierung uns in Gesprächen signalisiert hat, dass sie es nicht genehmigen wird“, erklärt Johannes Slawig, Leiter des Wuppertaler Krisenstabs.

Jetzt aber habe NRW-Gesundheitsminister Laumann in den Medien darauf verwiesen, dass die Stadt Wuppertal bisher keinen Antrag gestellt habe. „Das werden wir ändern. Wir werden einen Antrag stellen.“

Dafür sei aber ein Ratsbeschluss nötig. Der soll bei der Sitzung am kommenden Dienstag gefasst werden. „Wir werden dafür werben“, kündigt Slawig an.

Ziel sei nicht eine generelle 2G-Regel, sondern ein Vorgehen wie in Hamburg. Dort dürfen Veranstalter die 2G-Regel für Veranstaltungen festlegen. Für die Besucher solcher Veranstaltungen gibt es dann weniger Einschränkungen.

„Wir könnten dann als Stadt zum Beispiel in der Stadthalle oder im Stadion nur Geimpfte oder Genesene zulassen“, so Slawig. Damit könne der Anreiz erhöht werden, sich impfen zu lassen. Wuppertal hat eine vergleichsweise niedrige Impfquote.

Zunächst habe man gedacht, dass die 2G-Regel in Gebäuden wie der Stadthalle über das Hausrecht selbst eingeführt werden kann. Eine rechtliche Prüfung habe aber ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Laut NRW-Gesundheitsministerium ist es „zum Beispiel Veranstaltern, Fußballvereinen oder Gastronomen unbenommen, in ihrer Verantwortung eine 2G-Regel einzuführen“ – das sehe Slawig aber kritisch: „Wir bevorzugen Rechtssicherheit“, und damit eine Genehmigung des Landes.