Prozess nach Dieselskandal Stadt zieht gegen VW vor Gericht

Die Stadt Wuppertal zieht gegen den VW-Konzern vor Gericht. Am Freitag fand der Gütetermin statt, bei dem einige Fragen geklärt und der Weg für eine außergerichtliche Einigung bereitet wurde.

 Die Stadt Wuppertal will Schadenersatz von VW. Der Motor mit der Nummer EA-189 steht im Mittelpunkt des „Dieselskandals“.

Die Stadt Wuppertal will Schadenersatz von VW. Der Motor mit der Nummer EA-189 steht im Mittelpunkt des „Dieselskandals“.

Foto: dpa-tmn/Julian Stratenschulte

Die Stadt will von der VW AG die Rückabwicklung des Kaufes von fünf Autos aus dem städtischen Fuhrpark. Die wurden zwischen 2011 und 2013 gekauft. Es geht um einen VW Golf, einen VW Touran, einen Skoda Yeti Outdoor sowie zwei Skoda Roomster und laut Klaus Steinbrink, Logistikchef der AWG, um eine Gesamtsumme von 80 000 Euro.

Die Stadt beruft sich dabei auf die von VW verbaute Abschaltvorrichtung, durch die die Abgaswerte manipuliert worden waren. Der sogenannte Dieselskandal nahm deshalb 2015 seinen Lauf.

Im Mai hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass VW den Kauf eines gebrauchten Dieselfahrzeugs rückabwickeln muss – insofern hätte die Stadt sehr gute Chancen, die Kaufsumme abzüglich der gefahrenen Kilometer zurückzuerhalten. Müsste dafür aber die Autos zurückgeben.

Dazu gibt es noch Details, die das Landgericht erstinstanzlich klären müsste. Denn die Stadt hat zwei Wagen zu Radarwagen umgebaut. Dabei wurden die Autos massiv verändert, um die Technik einzubauen. Ein Rückbau würde hohe Kosten verursachen. Wer würde die tragen?

Wenn das Gericht nicht entscheiden muss – wenn also ein Vergleich zustande kommt zwischen der Stadt und VW – könnte die Stadt die Autos behalten, aber eine Einmalzahlung erhalten. Daran dürften beide Seiten interessiert sein.

Die Anwältin von VW, Sarah Hillebrand von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, versuchte zuvor dennoch die Ansprüche der Stadt für verjährt erklären zu lassen. Die Stadt hätte demnach schon Ende 2015 Klage einreichen können – mit einer Frist von drei Jahren hätte das also bis Ende 2018 passieren müssen. Martin Seidel, Anwalt der Stadt von der Kanzlei Müller Seidel Vos, bekräftigte aber, dass bis Ende 2015 nicht ersichtlich gewesen sei, dass aus dem Dieselskandal Ansprüche entstehen könnten. Die Klage, Ende 2019 eingereicht, sei also fristgerecht eingegangen. Der Vorsitzende Richter sah das ebenfalls so.

Wuppertal ist – laut Recherchen des Handelsblatts – neben Bonn die einzige der 20 größten Kommunen Deutschlands, die Klage gegen die VW AG eingereicht hat. Bonn hat vor dem dortigen Landgericht Schadenersatz in Höhe von fast 470 000 Euro zugesprochen bekommen. Bonn muss aber auch die 27 Fahrzeuge zurückgeben.

Ein Ergebnis der außergerichtlichen Verhandlungen soll am 22. Juli verkündet werden.