Erkrath Uhrendieb lässt Gericht warten

Erkrath/Wuppertal. · Der 48-Jährige muss eine stationäre Langzeittherapie wegen seiner Drogensucht antreten, die ihn in die Beschaffungskriminalität trieb.

Die Figur der Justitia steht auf dem Tisch eines Richters.

Foto: dpa/Volker Hartmann

(magu) Wegen Uhren-Diebstahls war ein 48-Jähriger vom Amtsgericht zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dagegen war der Angeklagte in Berufung gegangen – und die wurde nun am Landgericht verhandelt. Mit der Zeit scheint er es dennoch nicht so genau zu nehmen: Alle waren da, nur der 48-Jährige und seine Anwältin fehlten. Beide wussten offenbar nicht, dass die Uhren inmitten der Corona-Krise anders ticken und wegen der Kontrollen und eines verlangsamten Einlasses deutlich mehr Zeit einzuplanen ist, um noch pünktlich im Gerichtssaal anzukommen.

Seit Tagen wird dort wieder häufiger verhandelt – unter Einhaltung von Abstandsregeln und durch Abtrennungen aus Acrylglas hindurch. Maske auflassen oder nicht? Gemeinhin gilt: Der Richter will denjenigen sehen können, der vor ihm sitzt. Das wird auch jetzt in den meisten Fällen so gehandhabt – verhandelt wird also üblicherweise ohne Maske. Nun also war der Angeklagte in der Uhren-Angelegenheit zu spät gekommen. Wohl auch deshalb, weil sich vor dem Gerichtsgebäude vor Verhandlungsbeginn lange Schlangen bilden.

Gibt es sonst unkomplizierte Drehtüren für Justizangestellte und Anwälte, so müssen jetzt alle Besucher einzeln durch den Sicherheitsbereich. In der Uhren-Sache war der Berufungsrichter bereits kurz davor, den Saal unverrichteter Dinge wieder zu verlassen, als der Angeklagte und seine Anwältin doch noch eintrafen. Zur Sachlage erfuhr man nur so viel: Es war nicht das erste Mal, dass der Drogenabhängige in die Warenauslage eines Discounters gegriffen hatte.

In der Aldi-Filiale an der Beckhauser Straße hatte er im Juni vergangenen Jahres gleich vier Uhren mitgehen lassen – weit war er damit nicht gekommen. Der Wert des Diebesgutes dürfte sich in Grenzen gehalten haben, und in diesem Fall waren es eher die lange Vorstrafenliste und etliche noch laufende Verfahren, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung geführt hatten. Die jedoch hätte der dazu Verurteilte wohl ohnehin nicht absitzen müssen.

Vom Berufungsrichter war dazu zu hören: „Bei Strafen unter zwölf Monaten gibt es derzeit keine Forderung zum Haftantritt.“ Auch diese Regelung ist den Problemen inmitten der Pandemie geschuldet, mit denen die Haftanstalten zu kämpfen haben. Dort schottet man sich gegen Außenkontakte ab, seit März gelten Besuchsverbote. Dem Uhren-Dieb hatte er nahegelegt, seine Berufung zurückzunehmen. Der 48-Jährige wird nun eine stationäre Langzeittherapie antreten, um seine Drogensucht in den Griff zu bekommen, die ihn in die Beschaffungskriminalität trieb.