Verkehr Barmer Anlagen in Wuppertal: Parken vor dem Park ist ab sofort verboten
Barmen · Der Barmer Verschönerungsverein hat Sperrpfosten aufgestellt.
Der Barmer Verschönerungsverein (BVV) hat sich vorgenommen, den Portalbereich am Augustator von falsch parkenden Autos zu befreien und die ursprüngliche Situation wieder herzustellen. Dazu wurden Sperrpfosten aufgestellt und durch Ketten miteinander verbunden. Michaela Dereschewitz, Geschäftsführerin des Verschönerungsvereins: „Aktueller Anlass waren Sicherheitsfragen.“ Außerdem wolle der Verein dem Auftrag aus dem Parkpflegewerk nachkommen. „Für dieses Handeln hoffen wir auf Zustimmung und Verständnis in der Nachbarschaft“, sagt die Geschäftsführerin. Positiv reagierten bereits die Initiatoren der „Barmer Parkpromenade“, die in den kommenden Jahren vom Toelleturm zum Nordpark führen soll.
Der Verschönerungsverein versuche sich seit seiner Gründung vor 159 Jahren im Spagat zwischen der Bewahrung der Barmer Anlagen und neuzeitlichen Angeboten, so Michaela Dereschewitz. Die Barmer Anlagen sind Deutschlands zweitgrößter Park in bürgerschaftlichem Besitz. „Wir fühlen uns dem Erbe der Gründungsväter von 1864 verpflichtet und handeln nach dem Parkpflegewerk, das 2006 den Bestand festgeschrieben hat und Handlungsanweisungen beinhaltet.“
Die unteren Anlagen waren der erste Parkraum, den der Düsseldorfer Hofgartendirektor Joseph Clemens Weyhe im Auftrag des Verschönerungsvereins angelegt hat. Und Parkraum ist dabei nicht als Abstellfläche für Pkw zu verstehen. Weyhes Spuren sind noch nach 150 Jahren in Wegen, Ruheplätzen, Pflanzen und Bäumen erkennbar. Repräsentativ war das „Augustator“ als Haupteingang und kürzestem Weg aus der Barmer Innenstadt. Deshalb hat die damalige Stadt Barmen die Augustastraße, die heute Heinrich-Janssen-Straße heißt, in repräsentativer Breite angelegt. In der Ottostraße öffnen sich dann die Barmer Anlagen. Im Laufe der Jahrzehnte ist das Eingangstor nicht mehr erneuert worden, doch das Areal davor erinnert an die Gründungszeit.
Der BVV hat nicht nur Pfosten aufstellen lassen, sondern weist im Blick auf die rekonstruierte historische Fläche vor dem Haupteingang auch auf das Parkverbot vor der früheren Ein- und Ausfahrt hin: an abgesenkten Bordsteinkanten gelte ein Parkverbot, so die Geschäftsführerin Michaela Dereschewitz. Erste „Sünder“ seien bereits verwarnt worden.