Beim Ortstermin im Schlafzimmer darf der Lamborghini röhren

Warum im Streit um einen Sportwagen kein Ende in Sicht ist.

Barmen. Im Dauerstreit ums nächtliche Rangierverbot für einen Lamborghini am Toelleturm wird es einen neuen Ortstermin geben. Das Gericht hat einen Gutachter beauftragt, der in den kommenden Wochen die Akten des bizarren Streits erhält. Der Lärm-Experte ist allerdings mit einigen Fakten längst vertraut.

Vor einigen Monaten saß er bereits im Schlafzimmer eines Ehepaares und begutachtete die Lautstärke, die der Lamborghini einer Wuppertalerin beim nächtlichen Einparken in der Garage direkt unterhalb der Schlafstätte angeblich verursacht.

Der ungewöhnliche Ortstermin war nötig geworden, weil sich jenes Paar vom nächtlichen Röhren des Flitzers - er lässt sich vor Ort nur in mehreren Zügen einparken - im Schlaf gestört fühlte und Klage erhob. Erstinstanzlich bekam die Lamborghini-Nutzerin ein nächtliches Rangierverbot für ihren Wagen verpasst.

Das ließ sie nicht auf sich sitzen, zog vors Landgericht. Dort trug sie unter anderem vor, dass der Wagen mittlerweile einen neuen und vor allem leiseren Auspuff hat. Die Montage ist bislang unstrittig (die WZ berichtete). Strittig ist, ob der Lamborghini jetzt wirklich leiser läuft.

Beim neuen Ortstermin darf der Lamborghini völlig sorgenfrei einfahren - für die Dauer der Begutachtung. Zur Erinnerung: Röhren darf der Flitzer sonst laut Gerichtsbeschluss nur am Wochenende.

Anscheinend parkt der Wagen aber längst woanders. Das trug der Partner der Lamborghini-Frau beim jüngsten Prozesstermin dem Gericht vor. In jener Garage soll mittlerweile ein Mercedes CLK abgestellt werden. Doch trotz solcher Entspannungsmaßnahmen scheint eine außergerichtliche Einigung unmöglich. "Es geht um die Ehre", sagen Insider.

Fakt ist: Die Lamborghini-Fahrerin wird fürs anstehende Lärmgutachten einen Vorschuss auf die Prozesskosten bezahlen müssen. Die Kosten dafür werden, wie beim ersten Termin, auf 400 Euro geschätzt. Der Streitwert liegt bei 600 Euro. Wer wie viel bezahlen muss, ist offen. Mit einem Urteil ist 2008 jedenfalls nicht mehr zu rechnen. Der Zivilprozess wird fortgesetzt.