Sturmschäden: Auch in Barmen fallen Bäume

Barmen. Viele Besitzer privater Waldbestände nutzen die Zeit vor der Vegetationsperiode, um im größeren Rahmen Bäume zu fällen. So wurden auch an der Wettiner Straße in Barmen vor kurzem Bäume gefällt, die Sturmschäden aufwiesen und von Schädlingen befallen waren.

Seit Wegfall der Baumschutzsatzung müssen solche Arbeiten der Stadt nicht mehr vorab gemeldet werden.

Generell ist vorgeschrieben, dass der Rückschnitt etwa von Sträuchern und Büschen mit Blick auf die Nistzeiten spätestens Ende Februar abgeschlossen sein muss - bei Bäumen kann auch noch zu späterer Zeit gerodet werden, zumal sie erst später Laub tragen. Red