Warenzeichen: Seit Jahrhunderten bürgen sie für Cronenberger Qualität

Schon im 16. Jahrhundert kennzeichneten die Schmiede, Schleifer und Händler ihre Produkte.

Foto: Andreas Fischer

Cronenberg. Es gab sie mit Blumen, Tieren oder Symbolen anderer Art, und es gibt sie noch heute: Cronenberger Schmiede, Schleifer und Händler gaben schon im 16. Jahrhundert mittels auf ihre Erzeugnisse „geschlagener“ Warenzeichen eine Hersteller- und Qualitätsgarantie ab. Die Zeit der Kataloge war noch fern, und viele Menschen konnten nicht lesen oder schreiben. Also musste das eingeschlagene Zeichen für den Hersteller und die Güte seiner Ware werben und bürgen.

Das bloße Einschlagen eines Namens jedoch oder dessen Anfangsbuchstaben auf Sensen, um die es um 1600 vorwiegend ging, waren nicht erlaubt. Deshalb war Fantasie gefragt. Die Regeln waren streng. Überproduktion war ebenso verboten wie der Handel und der Verkauf von Sensen ohne Zeichen. Im Laufe der Jahre versuchten daher nicht selten Schmiede und Schleifer ebenso wie die Händler die starren Regeln, die das von Herzog Johann Wilhelm I. im Juli 1600 verliehene Sensenprivileg, das für Cronenberg, Beyenburg und Bornefeld galt, zu umgehen. Freundlich ausgedrückt. Wer ertappt wurde, landete vor dem Zunftgericht, und dessen Urteile wurden von der Kirchenkanzel öffentlich verlesen (siehe Kasten).

Im Jahr 1600 gab es immerhin 65 Schmiede und 70 Schleifer in Cronenberg. Da waren viele unterschiedliche Zeichen erforderlich, um Verwechslungen zu vermeiden. Streit war programmiert. Der erste vor Gericht ausgetragene Streitfall datiert aus dem Jahr 1606. Da brachte Johann Klein vor, er habe Sensen, auf denen die Zeichen unter anderem von Friedrich Daum und Hermann uffm Subberg (Sudberg) gestanden hätten, verbotswidrig in Holland vorgefunden. Die Genannten wiesen die Klage offensichtlich erfolgreich zurück.

Dutzende, heute zum Teil skurril anmutende Fälle, sind aktenkundig. Im Jahr 1766 gelang es den von ihren Zunftbrüdern damit beauftragten Johann Peter Frohn und Johann Wilhelm Halbach mit viel Engagement und endlich auch der Genehmigung der Regierung die sogenannte „Zeichenrolle“ einzuführen, die bis heute erhalten ist. Sie enthielt 530 Besitzer mit 680 Zeichen. Die Schmiedezeichen wurden als Erbgut angesehen. Sie vererbten sich wie dieses, wurden aber auch verkauft und übertragen — wieder eine Quelle von Streit und Ärger.

Als es mit der Cronenberger Sensenindustrie, nicht zuletzt als Folge des starren Privilegs, bergab ging und sich die örtlichen Kleinschmiede und Schleifer auf die Herstellung anderer Werkzeuge wie Hacken, Schüppen, Äxte, Beile, Hobeleisen, Bohrer und mehr umstellten, weichten die strengen gesetzlichen Bestimmungen auf und der Zunftzwang verwässerte. Insbesondere auf Drängen der Händler, die für Gewerbefreiheit plädierten. Sie hatten aber die Rechnung ohne die Schmiede und Schleifer gemacht, die wiederum für die Beibehaltung der Zünfte kämpften, weil sie um ihre Existenz fürchteten. Dieser Kampf dauerte Jahrzehnte. Er wurde erst 1809 durch Napoleon endgültig entschieden, der die Zünfte durch ein Dekret aufhob.