Tempo 70 an der Ibacher Mühle

Dönberg. Einen Teilerfolg verzeichnet eine Anwohnerin der Ibacher Mühle (L 107). Sie hatte im Januar 2012 einen Antrag auf Verkehrsberuhigung der Straße gestellt, der aber von der Verwaltung zunächst abgewiesen wurde.

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wurde später ein Ortstermin anberaumt. Dabei stellte sich heraus, dass in Fahrtrichtung Wuppertal die Sichtweite vor der S-Kurve, die westlich von Hausnummer 87 liegt, nur 70 Meter beträgt. Dies sei nicht ausreichend für die zulässigen 100 Stundenkilometer, befand das Gericht und verfügte eine Herabsetzung auf 70 km/h.

Die neue Begrenzung gilt für die Hausnummern 71 bis 132 und nur in Fahrtrichtung Wuppertal. Geschwindigkeitsmessungen hatten nämlich ergeben, dass in Richtung Velbert die zulässige Höchstgeschwindigkeit ohnehin deutlich unterschritten wird und noch unter den 70 km/h liegt, die die Klägerin gefordert hatte. gör