Vohwinkels Bezirksvertretung wehrt sich gegen neue Spielhallen
Die Bezirksvertretung kritisiert außerdem die Videoüberwachungsanlage eines Casinos im Stadtteilzentrum.
Vohwinkel. Das Thema Spielhallen sorgt einmal mehr für Ärger in der Vohwinkeler Bezirksvertretung. Schon länger ist den Stadtteilpolitikern die relativ hohe Zahl dieser Einrichtungen im Wuppertaler Westen ein Dorn im Auge. Daher hatten sie eine deutliche Erweiterung der von der Stadt beschlossenen Ausschlusszonen für Spielhallen und Wettbüros auf das gesamte Vohwinkeler Zentrum gefordert.
Dies wurde jetzt von der Verwaltung mit der Begründung abgelehnt, dass ein flächendeckendes Ansiedlungsverbot aus städtebaulichen Gründen nicht möglich sei.
Unmut löst bei den Bezirksvertretern auch die Kameraüberwachung eines neuen Casinos im Bereich Vohwinkeler Straße und Zur Langen Brücke aus. Dabei möchten die Politiker von der Stadt prüfen lassen, ob Teile des Gehwegs von den auf dem Dach des Casinos montierten Kameras erfasst werden. „Es kann ja wohl nicht sein, dass hier einfach Passanten ungefragt gefilmt werden“, sagt Vohwinkels Bezirksbürgermeister Heiner Fragemann (SPD).
Für Stadtteilpolitiker Sebastian Richter (CDU) legt der Winkel der Kameras den Verdacht nahe, dass Bürgersteig und Straße mit überwacht werden. „Sollte das so sein, ist die Sachlage eindeutig“, sagt Martina Eckermann vom Presseamt der Stadt. „Eine Videoüberwachung von öffentlichem Raum durch private Einrichtungen ist unzulässig.“ Dabei müsse jetzt aber im ersten Schritt geprüft werden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliege.
Bezüglich der Ausschlusszonen wird es in Vohwinkel bei der bisherigen Regelung bleiben. Danach sind zwischen westlicher Kaiserstraße, Bahnstraße und Lienhardstraße keine Spielhallen und Wettbüros mehr erlaubt. Den Politikern in der Bezirksvertretung geht das nicht weit genug. „Am Vohwinkeler Bahnhof ist eine Spielhalle dann weiterhin möglich“, befürchtet Heiner Fragemann. Dadurch würden die Bemühungen der Bürgerbahnhof-Initiative sowie die Chancen einer Neugestaltung durch den Anschluss des Solinger O-Busses konterkariert.
Seitens der Verwaltung ist das Anliegen der Bezirksvertreter nachvollziehbar. Ziel der Ausschlusszonen sei aber eine „geordnete städtebauliche Steuerung der Ansiedlung von Automatenspielhallen und Wettbuüros und nicht deren komplette Verhinderung“, heißt es in einer schriftlichen Antwort an das Stadtteilgremium.
Immerhin gibt es für Vohwinkel Hoffnung in Form einer neuen Regelung des Landes, die sich auf den ersten Staatsvertrag zum Gluücksspielwesen in Deutschland stützt. Dabei soll es künftig einen Mindestabstand von 250 Metern für Spielhallen geben. Weiteres Glücksspiel wäre in Vohwinkel dann weitgehend tabu. Den Vohwinkeler Bahnhof erfasst aber auch diese Regelung nur zum Teil.