Stich in die Leber: 28-Jährigem droht eine lange Haftstrafe
Blutiger Streit auf der Reitbahnstraße: Am Montag muss sich ein 28-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten.
Wuppertal. Ein handfester Streit zwischen zwei Ex-Partnern auf offener Straße und ein lebensgefährlich verletzter Mann: Am Abend des 7. August des vergangenen Jahres soll ein damals 27-Jähriger den Bekannten (23) seiner Ex-Freundin (22) mit einem Stich in die Leber lebensgefährlich verletzt haben. Am kommenden Montag muss sich der Mann aus dem früheren Serbien-Montenegro vor dem Landgericht verantworten. Der Vorwurf lautet: versuchter Totschlag.
Laut Anklage waren die beiden Ex-Partner an jenem August-Sonntag auf der Straße aneinander geraten. Dabei soll der jetzt Angeklagte seiner früheren Freundin mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das soll ein Bekannter der Frau gesehen haben und zur Hilfe geeilt sein.
Daraufhin habe der Angeklagte dem Mann ein Messer in den Bauch gestoßen. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der 28-Jährige dabei den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen hat. Wie berichtet, wurde das Opfer per Notoperation gerettet.
Der Mann und die Ex-Freundin des Angeklagten werden im Prozess als Zeugen und als Nebenkläger auftreten. Der Angeklagte ist nach wie vor auf freiem Fuß. Wie berichtet, war der Mann zunächst auf der Flucht, wurde von der Polizei per Steckbrief gesucht. Zwei Tage nach der Tat stellte sich der Mann bei der Kripo. Vor dem Haftrichter soll er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben. Dennoch wurde er von der U-Haft verschont — gegen strenge Auflagen: Unter anderem musste der 28-Jährige seinen Reisepass abgeben und sich zuletzt einmal pro Tag bei der Polizei melden. Zur Sache soll der Mann mittlerweile ebenfalls ausgesagt haben.
Ob und wie sich der Angeklagte im Prozess zu den Vorwürfen äußert, ist offen. Bislang sind für das Verfahren am Landgericht acht Verhandlungstage geplant. Im Fall einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags drohen dem 28-Jährigen — er ist in Deutschland nicht vorbestraft — bis zu 15 Jahren Haft.