Streit um die gestohlenen Fahnen von Oberbarmen
Wie sich zwei Wirte ihre Fußball-Flaggen zurückholten und sich deswegen vor Gericht verantworten mussten.
Wuppertal. Eigentlich weiß das jedes Kind: Fußball-Flaggen klaut man nicht. Das gibt nur Ärger. Zwei 18-jährige und ein 17 Jahre alter Wuppertaler taten es im vergangenen Fußball-WM-Sommer trotzdem. An der Berliner Straße in Oberbarmen rissen sie an zwei Gaststätten mehrere Fahnen von der Fassade. Unter den Beutestücken sollen sich damals eine griechische, eine deutsche und eine EU-Flagge befunden haben.
Weit kamen die Diebe nicht. Die Wirte der jeweiligen Gaststätte — 54 und 43 Jahre alt — stellten das Trio noch in der Tatnacht. Die Staatsanwaltschaft machte kurzen Prozess. Die drei geständigen Wuppertaler wurden längst ohne Prozess auf dem Weg des Diversionsverfahrens zu jeweils fünf Arbeitsstunden verdonnert.
Fall erledigt? Nein. Denn die beiden Wirte mussten sich kürzlich in einem öffentlichen Strafprozess vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: gemeinschaftliche Körperverletzung. Ein Umstand, der Verteidiger Klaus Sewald auf die Palme bringt: „Das ist aus meiner Sicht vollkommen unverhältnismäßig.“ Die Staatsanwaltschaft verwies in der Anklage auf das angeblich rabiate Vorgehen der beiden Wirte. So soll einer der Täter in der Fahnen-Klau-Nacht ein Veilchen kassiert haben. Faustrecht in Oberbarmen? Das gehe natürlich nicht.
Im Prozess vor dem Amtsgericht kamen dann allerdings noch ein paar Details zu Tage. So hatten die Diebe offenbar mehrere der gestohlenen Fahnen zerrissen und auch noch die Markise einer Gaststätte demoliert. Den Schaden beziffert Verteidiger Sewald auf mehrere hundert Euro.
Und: Von einer gemeinsamen Verfolgungsjagd über die Berliner Straße mit anschließendem Durchprügeln der Diebe könne keine Rede sein. Wie sich während der Beweisaufnahme herausstellte, waren die beiden angeklagten Wirte in jener WM-Nacht unabhängig voneinander unterwegs. Man traf sich und die Diebe quasi in der Mitte — am Stennert. Dort wurden die Täter festgehalten.
Über den Rest musste das Amtsgericht entscheiden: Der 54 Jahre alte Wirt wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen seinen 43 Jahre alten Kollegen stellte das Gericht ein. Der Mann muss allerdings eine Auflage von 200 Euro bezahlen. Salopp formuliert war das der Preis für das blaue Auge.