Justizurteil Streit vor Wuppertaler Gericht über ein umgekipptes Baustellenschild

Wuppertal · An einem Auto entstand ein Schaden von fast 3000 Euro. Ein Sackgassenschild ist auf den Pkw gestürzt.

Ein Baustellenschild kippte auf einen Pkw.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In einer stürmischen Nacht ist ein Baustellenschild auf ein geparktes Auto gekippt und hat einen Schaden von rund 2800 Euro verursacht: Mit diesem Fall hat sich das Wuppertaler Landgericht beschäftigt. Der Autobesitzer wollte Schadensersatz haben. Das Gericht sagt zwar, dass das Schild sachwidrig aufgestellt war, weist die Klage aber ab. Den Beklagten könne der Schaden nicht zugerechnet werden. Der Streit zieht sich nun über dreieinhalb Jahre.

Es geht um eine WSW-Baustelle an der Wichlinghauser Straße, die für den 29. und 30. April 2019 geplant war. Weil nicht genug Schilder im Bestand waren, wurden welche von einem privaten Unternehmen geliehen und bereits am 23. April angeliefert. Sie wurden am Straßenrand abgestellt und sollten später zur Baustelle gezogen werden. In der ersten Nacht kippte ein Sackgassenschild auf das Auto.

Auf Fotos des Schadens sei zu erkennen, dass das Schild „sachwidrig sturzgefährdend“ um 90 Grad verdreht montiert war, so das Gericht. Es sei sehr unwahrscheinlich, „dass sich etwa ein Betrunkener diese Mühe macht“, denn das Schild hätte vom Fuß abmontiert und verdreht wieder zusammengesteckt werden müssen, „zumal aufgrund des Unwetters ohnehin wenig Menschen auf der Straße unterwegs gewesen sein dürften“. In der Nacht habe ein starker Sturm geherrscht.

Der Autobesitzer hatte zunächst vor dem Amtsgericht gegen das Unternehmen geklagt, das das Schild aufgestellt hatte. Beim Verfahren vor dem Landgericht gegen die Auftraggeber hat das Unternehmen ihn nun unterstützt. Die Entscheidung des Gerichts: Die Klage wird abgewiesen, der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

(red)