Verbrauchertipp Neue Symbole für Fairtrade-Nahrung

Wuppertal · Schwarzer Pfeil steht für bessere Übersicht.

Fairtrade liegt im Trend.

Foto: obs/Transfair E.v.

Mit Kaffee, Tee und Schokolade fing es an. Inzwischen gehören auch Honig, Kekse, Orangensaft, Obst und Nüsse aus Fairem Handel in Bio-Läden, Supermärkten und bei Discountern zum Sortiment. „Immer mehr Menschen sind bereit, für Waren einen Preis zu zahlen, der den Produzenten in ärmeren Ländern eine gerechte Absicherung ermöglicht“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Zu erkennen sind die Waren aus gerechtem Handel an einem hellgrün-blauen Fairtrade-Siegel auf schwarzem Grund. „Zur besseren Orientierung, ob es sich bei einem Angebot um ein Produkt aus hundert Prozent fair hergestellten Zutaten oder um ein Mischprodukt handelt, in dem auch konventionell hergestellte Zutaten verarbeitet sind, gibt es jetzt ein zweites – optisch identisches – Fairtrade-Symbol, das rechts neben dem Logo mit einem schwarzen Pfeil gekennzeichnet ist“, so die Verbraucherschützer. Sie erläutern die Merkmale, die helfen, die Siegel zu unterscheiden

Fairtrade-Siegel ohne schwarzen Pfeil für hundert Prozent fair:

Nur noch Produkte, bei denen alle Zutaten zu 100 Prozent fair hergestellt und gehandelt worden sind, dürfen mit dem neuen Fairtrade-Siegel ohne schwarzem Pfeil gekennzeichnet werden. Hierbei muss die Produktionskette lückenlos dokumentiert und rückverfolgbar sein. Beispiele sind Kaffee oder Bananen, aber auch ein Mischprodukt, etwa eine Tafel Zartbitter-Schokolade, wenn sie hundertprozentig aus fairen Zutaten besteht. Auf diese Weise sollen Verbraucher sicher sein, dass das Produkt komplett aus fairen Zutaten besteht.

Fairtrade-Siegel mit schwarzem Pfeil für Mischprodukte:

Mischprodukte werden mit dem Fairtrade-Siegel plus schwarzem Pfeil gekennzeichnet, der auf weiterführende Informationen auf der Rückseite der Verpackung verweist. Dort steht, welche Zutaten fair produziert und gehandelt sind und welche nicht und wie hoch der Fairtrade-Anteil insgesamt ist. Außerdem steht dort, ob es für bestimmte Zutaten einen Mengenausgleich gibt, der besagt, dass fair gehandelte Rohstoffe am Produktionsort oder während der Verarbeitung mit konventioneller Ware gemischt werden dürfen.

Was sich jetzt ändert
und verbessert:

Zwei Siegel sorgen jetzt für mehr Transparenz. Derzeit können alte, bereits produzierte Waren – also auch Mischprodukte – mit dem alten Siegel verkauft werden. Ist der Markt bereinigt, können Verbraucher Mischprodukte und Produkte mit Mengenausgleich besser erkennen, wenn sie die Angaben zu den Zutaten auf der Rückseite der Verpackung studieren. Alternativ zum Fairtrade-Siegel gibt es im Handel weitere faire Waren, die noch strengeren Kriterien als Fairtrade-Produkte unterliegen. Bei Lebensmittelprodukten der Fairhandelsunternehmen Gepa und El Puente gibt es keinen Mengenausgleich. Hier werden faire und konventionelle Rohstoffen nicht unterschieden.

Weitere Infos über Idee und Produkte unter: www.verbraucherzentrale.nrw/fairer-handel oder unter 0202/69 37 58 05 oder per Email unter: wuppertal.umwelt@verbraucherzentrale.nrw