Tod einer Krankenschwester: 57-Jähriger muss in Haft
Der Angeklagte soll den Tod seiner Freundin in Kauf genommen haben.
Wuppertal. Wegen Körperverletzung und Totschlags durch Unterlassen hat das Landgericht am Montag einen 57-Jährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach einem handfesten Streit im November 2008 soll die Lebensgefährtin des 57-Jährigen in ihrer Wohnung am Heubruch eine Überdosis Antidepressivum (Doxepin) geschluckt, der Angeklagte trotzdem nicht rechtzeitig Hilfe geholt haben.
Verteidiger Oliver Doelfs hatte auf Freispruch plädiert. Es gebe weder einen Beweis dafür, dass der Angeklagte für die Verletzungen der Krankenschwester verantwortlich sei. Noch sei erwiesen, dass er den Tod seiner Ex-Freundin billigend in Kauf genommen habe. Der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung sei durch Anrufe seines Mandanten bei einer Bekannten und der Feuerwehr widerlegt. Man könne nicht davon ausgehen, dass die Frau zu dem Zeitpunkt bereits tot gewesen sei. "Ich bin unschuldig", hatte der Angeklagte in seinem letzten Wort beteuert.
Das Gericht betonte im Urteil, dass man zwar davon ausgehen müsse, dass der Angeklagte seiner Ex-Freundin, die Tabletten nicht selbst verabreicht habe. Jedoch habe der Mann die Frau mit Schlägen und Drohungen dazu getrieben und ihren lebensbedrohlichen Zustand erkannt.
Der Tod der 54-Jährigen hätte ihm zudem einen "positiven" Nebeneffekt gebracht: Er war seiner Ex-Freundin - die er schon früher krankenhausreif geprügelt haben soll - noch Schmerzensgeld schuldig. Laut Gericht war der 57-Jährige nach dem Tod der Frau "diese Sorge los".
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.