Tödliche Fehldiagnose: Verfahren gegen Ärzte eingestellt

Wuppertal. Weil sich mehr als vier Jahre nach den Vorfällen nicht mehr genau klären ließ, was sich in jenen Apriltagen 2006 im Wuppertaler Helios-Klinikum abgespielt hatte, stellte das Amtsgericht das Verfahren gegen zwei Ärzte (43 und 47) wegen fahrlässiger Tötung gestern gegen Zahlung von 9000 und 10.000 Euro ein.

Laut Anklage hätten sie bei einem Patienten — der 43-Jährige soll bei einer Körpergröße von 1,78 Meter mehr als 90 Kilo gewogen haben und starker Raucher gewesen sein — bei Durchführung und Interpretation eines EKG Fehler gemacht. Wie es in der 14-seitigen Anklageschrift heißt, sollen eindeutige Hinweise auf eine Durchblutungsstörung der Herzkranzgefäße nicht erkannt worden sein. Der Mann wurde ohne Befund zu einem Orthopäden überwiesen und starb wenige Tage später.

Die Mediziner — der 43-Jährige war damals Arzt im Praktikum, der 47-Jährige Facharzt für innere Medizin — hatten sich vor Gericht gegenseitig belastet. Die Ärzte hätten sich nicht mit einer ersten Ausschluss-Diagnose zufrieden geben dürfen, konstatierte ein Gutachter. Zwar habe der Patient keinen Herzinfarkt gehabt, steuerte aber darauf zu. Die Entscheidung, ihn nach Hause zu schicken, hätte ein Fach- oder der Chefarzt treffen müssen, so der Gutachter, der dies ein „Trauerspiel“ nannte.

nib