Tödlicher Sturz: Anwalt beschuldigt Klinik
Kunstfehler soll den Tod einer Altenheimbewohnerin (91) verursacht haben.
Wuppertal. Im Verfahren um den tödlichen Sturz einer Bewohnerin (91) des städtischen Seniorenheims in Cronenberg am 8. Februar bahnt sich eine Wende an: Der Verteidiger der beschuldigten Pflegerin (49) hat erklärt, dass bei der Behandlung des Opfers im Bethesda-Krankenhaus ein Beckenbruch übersehen worden sei. Laut Obduktion der Rechtsmedizin ist die 91-Jährige an den Folgen eines Beckenbruchs gestorben.
„Der Rechtsanwalt der Pflegerin macht einen Kunstfehler des Krankenhauses geltend“, bestätigt Oberstaatsanwalt Wolf Baumert. Laut Verteidigung wurden in der Klinik zwar Brüche des Oberarms und eines Oberschenkels erkannt und behandelt — der Beckenbruch jedoch nicht.
Jetzt soll ein Gutachter den Fall klären. Weil die 91-Jährige längst bestattet ist, wird anhand von Schriftstücken ermittelt. Unter anderem hat die Staatsanwaltschaft die Krankenakte der 91-Jährigen und den Obduktionsbericht beschlagnahmt.
Die Ermittlungen gehen in alle Richtungen: Laut Baumert werde unter anderem geprüft, ob der Beckenbruch möglicherweise beim Transport des Leichnams in die Rechtsmedizin verursacht worden ist. Das Bethesda-Krankenhaus bestätigte am Mittwoch die Ermittlungen und gibt mit Blick auf das laufende Verfahren keinen weiteren Kommentar ab.
Gegen die damalige Pflegerin wird nach wie vor wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Je nach Ergebnis des Gutachtens könnte der Vorwurf auf fahrlässige Körperverletzung gemildert werden. Auch in anderen Punkten gibt es Gegensätze. So geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die damals im Dienst betrunkene Pflegerin mit der 91-Jährigen beim gemeinsamen Gang zu einem WC-Stuhl stürzte. Die Ermittler stützen sich auf Zeugen. Laut Verteidigung kam die Pflegerin aber erst ins Zimmer, als die Seniorin bereits am Boden lag. Ob es überhaupt einen unmittelbaren Zeugen des Sturzes gab, ist noch ungeklärt.
Fakt ist: Der Pflegerin wurde kurz nach dem Unfall fristlos gekündigt.